Frage an Werner Schieder von Andreas L. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Schieder,
mit Antrag 16/5988 bzw. Beschlussempfehlung 16/9093 "Denkmalschutz in Bayern - Einführung eines Schatzregals" soll die Einführung des Schatzregals wie in manch anderen Bundesländern bereits bestehend, auch in Bayern eingeführt werden.
Von der Tatsache ausgehend das bisher oftmals Schatzfunde aus andern Bundesländern in Bayern gemeldet wurde, eben weil hier kein Schatzregal herrscht, ist davon aus zu gehen das zukünftig sowohl diese Funde als auch Funde aus Bayern nicht mehr gemeldet und dem BLfD zr Auswertung zugeführt werden.
Zudem wird sich auf Grund dieser Enteignungspraxis auch kein Bauherr oder Grundbesitzer mehr genötigt fühlen solche Funde an die Ämter zu melden. Das Resultat wird sein das auch in Bayern deutlich mehr Funde nicht mehr der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung stehen.
Wie stehen sie und Ihre Partei zu dem Thema der faktischen Enteignung der Bürger und der Kirche durch das Schatzregal und dem drohenden Verlust an Kulturgut für Öffentlichkeit und Wissenschaft?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Lehner,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen gerne beantworte.
Der Vorschlag zur Einführung eines Schatzregals ist durchaus erwägenswert, zumal Bayern eines der letzten Bundesländer ist, das keines eingeführt hat. Die Diskussion im Bayerischen Landtag ist jedoch noch nicht abgeschlossen, den von Ihnen erwähnten Antrag hat die SPD-Landtagsfraktion zurückgezogen, um die Ergebnisse eines Evaluierungsberichts abzuwarten. Derzeit ist also offen, ob es zu einer landesgesetzlichen Regelung kommt.
Zweck der Überlegungen zur Einführung eines Schatzregals ist es gerade, archäologische Bodenfunde und Kulturgüter sachgemäß auszugraben, wissenschaftlich auszuwerten und - in diesem Fall -der bayerischen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zudem ist auch in der Diskussion, über eine Entschädigungsregelung den Anreiz zur Meldung eines Fundes zu gewährleisten. Die jetzige Rechtslage leistet der Fundverheimlichung und dem sog. Fundtourismus Vorschub. Es besteht nämlich der Anreiz, unsachgemäße Grabungen durchzuführen und Funde in Bundesländer ohne gesetzliche Regelungen oder gar ins Ausland zu überführen.
Aus bundespolitischer Sicht kann ich Ihnen mitteilen, dass sich in der vergangenen Legislaturperiode alle Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der FDP in einem gemeinsamen Brief der kultur- und medienpolitischen SprecherInnen an den damaligen Staatsminister im Bundeskanzleramt Bernd Neumann (CDU) gewandt haben. Sie forderten damals eine bundeseinheitliche Regelung im Wege der konkurrierenden Gesetzgebung. Dazu müsste § 984 BGB (Schatzregal) so gefasst werden, dass ein Raubgräber nirgendwo in Deutschland durch illegales Ausgraben Eigentum am gefundenen Kulturgut erwerben kann. Hintergrund ist, dass gemäß § 984 BGB der Entdecker und der Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war, unter bestimmten Umständen je zur Hälfte Eigentümer des Fundgutes werden. Der damalige Staatsminister Neumann hat aber eine Zuständigkeit des Bundes und somit eine Änderung des § 984 BGB abgelehnt. Auch in absehbarer Zeit wird sich der Deutsche Bundestag voraussichtlich nicht mit diesem Thema beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen