(...) Vielen Unterzeichnerstaaten genügte dies in den folgenden Jahren jedoch nicht. Daher wurde 2002 das 13.Zusatzprotokoll unterzeichnet, dass die Todesstrafe in allen Fällen untersagt, also auch bei Straftaten, die zu Kriegszeiten oder bei drohender Kriegsgefahr begangen wurden. Damit ist für alle Unterzeichnerstaaten - hierzu gehören sämtliche EU-Staaten - die Todesstrafe endgültig und ohne Ausnahme abgeschafft. (...)
(...) 13 zur EMRK umgehend im Jahr 2002 ratifiziert. Sowohl unser Grundgesetz als auch die EU-Grundrechtecharta verbieten zweifelsfrei die Todesstrafe, die Tötung auf Verlangen oder ein Recht auf zielgerichtete Tötung durch polizeiliche bzw. staatliche Handlungen. (...)
(...) 13 zur EMRK umgehend im Jahr 2002 ratifiziert. Sowohl unser Grundgesetz als auch die EU-Grundrechtecharta und der EU-Vertrag verbieten zweifelsfrei die Todesstrafe, die Tötung auf Verlangen oder ein Recht auf zielgerichtete Tötung durch polizeiliche bzw. staatliche Handlungen. (...)
(...) Nur durch die Gemeinschaft kann Europa auch künftig im Wettbewerb mit dem asiatischen oder beispielsweise dem nordamerikanischen Raum bestehen. Das Europa-Parlament Europa-Parlament das Agieren der Europäischen Gemeinschaft eine demokratische Basis hat und in seinen Entscheidungen der Willen der europäischen Bürger zum Ausdruck kommt. (...)
(...) Das deutsche Recht sieht vor, dass jeder Einzelne die Entscheidung über eine Abtreibung selbst zu treffen hat. Ich persönlich bin gegen Abtreibung, da ich auch ungeborenem Leben einen hohen Stellenwert beimesse. Selbstverständlich respektiere ich aber die Rechtslage in Deutschland sowie Menschen, die aus persönlichen Gründen anders entscheiden. (...)
(...) Es gibt keine Negativ-Definitionen in der EU-Grundrechtecharta. Art. (...)