Frage an Werner Langen von Hubert J. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Langen,
ich habe noch eine Frage zum Vertrag von Lissabon:
Ich sehe in den Negativ-Definitionen zur Grundrecht-Charta mein Recht auf Leben (Artikel 2) als EU-Bürger gefährdet ... da heisst es:
3. a) "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.” (Amtsblatt der Europäischen Union C303/17)
Warum sieht der Vertrag von Lissabon die Tötung von EU-Bürgern als legitimes Mittel zum Niederschlagen eines Aufruhrs / Aufstandes vor?
Die Mehrheit im Bundestag hat dies so beschlossen!
Wie stehen Sie dazu?
Stehen Sie mit Ihrer politischen / menschlichen / christlichen Überzeugung zu diesem Vorhaben?
MfG
Hubert Jenni
Sehr geehrter Herr Jenni,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Kandidatenwatch vom 01.06.09.
Wo haben Sie denn diese Informationen her?
Es gibt keine Negativ-Definitionen in der EU-Grundrechtecharta. Art. 2 der Grundrechtecharta lautet: "Recht auf Leben"
1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben
2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
Dieser Artikel lässt keine andere Interpretation zu. Vielleicht sollten Sie den Text zur Grundrechtecharta einmal lesen!
Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr
Werner Langen