Frage an Werner Kruck von Thomas K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Kruck,
die Familien-Partei hat gerade vom Verfassungsgericht einen Dämpfer erhalten. Wie "schmeckt" Ihnen das Urteil?
Wo wird Ihre Partei wählbar sein?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kleinschmidt
Sehr geehrter Herr Kleinschmidt,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es steht mir nicht an, unser höchstes Verfassungsorgan zu kritisieren. Aber die Richter meinten, wir hätten spätestens 6 Monate, nachdem das Wahlgesetz 1956 erlassen wurde, dagegen klagen müssen. Im übrigen würde das Grundgesetz nur die Parteien schützen, die sich bereits im Parlament befinden. Dass diese Parteien keine Unterstützungsunterschriften sammeln müssen und deswegen von unserem Problem gar nicht betroffen sind, interessierte die Richter nicht.
Ist halt wie beim Fußball. Drückt jemand den Ball rein mit der Hand und der Schiedsrichter erkennt das Tor an, hat man Pech gehabt.
In Hessen werde nur ich im Wahlkreis Bergstraße wählbar sein. Wenn Sie hier wohnen, können Sie mir Ihre Erststimme geben. Weitere Möglichkeiten haben die Bürger nicht.
Ansonsten wird die Familien-Partei in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland.Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen antreten. Ob es auch in Brandenburg gereicht hat, ist mir nicht bekannt.
In Hessen haben wir nur 900 von den geforderten 2000 Unterschriften geschafft. Alle aktiven Mitglieder unserer Partei sind beruflich stark eingespannt und haben zudem Familie. Wer kann da aus dem Stand in 6 Wochen 200 Stunden für eine Sammlung organisieren? Wir konnten es jedenfalls nicht, obgleich 2 bis 3% der Bevölkerung uns aus dem Stand gewählt hätten (siehe die vorangegangenen Wahlen in anderen Bundesländern).
Aber wenn Sie sich uns anschließen und mithelfen, wird es beim nächsten Mal besser.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Kruck