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Frage von Elke T. •

Frage an Werner Kruck von Elke T. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Dr. Kruck,

Ihr Vorschlag ist ja interessant. Doch warum unterstützen Sie nicht einfach den Vorschlag von Prof. Kirchhof, der noch viel radikaler wäre als Ihre Idee?

Mit freundlichen Grüßen
Elke Trautmann

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Sehr geehrte Frau Trautmann,

kommt ein Mann zum Arzt mit einem Herzfehler und will wissen, was er machen soll. Sagt der Arzt, "ich habe hier noch eine Labormaus, deren Herz könnte ich ihnen einsetzen". Fragt der Mann: "Und, haben Sie das schon mal gemacht?"

Während aktuell die halbe Presse, CDU, FDP und BDI das Steuermodell von Herrn Kirchhof bejubeln, finde ich die Vorschläge nicht ungefährlich.

Das Problem ist doch, dass der Staat bei einem Systemwechsel auf jeden Fall funktionsfähig bleiben muss. Was hat man davon, wenn aufgrund einer Gesetzesinitiative festgelegt wird, dass zum 01.01.2006 ein anderes Steuersystem gilt und mangels Steuereinnahmen am 01.03.2006 der Staatsbankrott erklärt werden muss? Für jedes Unternehmen gilt als oberste Regel, man muss immer zahlungsfähig bleiben.

Deswegen ist es aus meiner Sicht extrem wichtig, dass die Folgen eines Wechsels berechenbar sind. Habe ich die Erfahrungswerte eines anderen Landes, dann kann ich in etwa vorhersagen, wie sich die veränderten Regeln in Deutschland auswirken würden. Kalkuliere ich dann noch mit einem Sicherheitszuschlag und habe einen Plan B in der Tasche, kann man so eine gravierende Änderung wagen. Aber wenn Professoren sich am grünen Tisch was ausdenken, kann ich nur warnen. Wie lautete die Losung bei der Deutschen Einheit? Was nichts taugt platt machen, damit das Bessere heranwachsen kann. Platt machen ist immer einfach, aber was soll denn danach auf verbrannter Erde heranwachsen?

Herr Kirchhof zählt im momentanen Steuerrecht 163 Gründe, die Abzüge vom Bruttoeinkommen rechtfertigen. Diese Gründe sollen alle wegfallen. Was heißt das denn? Sollen Unternehmen zukünftig Steuern auf alle Einnahmen zahlen und ihre Unkosten nicht mehr dagegen rechnen dürfen? Wird die Gewinnermittlung abgeschafft? Oder soll es nur noch Selbständigen und Unternehmen gestattet sein Unkosten von den Einnahmen abzuziehen, während Privathaushalte ihre Einnahmen ohne Abzugsmöglichkeit versteuern müssen? Hat Herr Kirchhof vor das Grundgesetz zu ändern, damit diese Ungleichbehandlung möglich wird? Und was wäre gewonnen, wenn dann aus steuerlichen Gründen alle Arbeitnehmer als Ich-AGs auftreten? Will man das dann verbieten?

Mir fallen zu den Vorschlägen von Herrn Kirchhof noch mehr Aspekte ein. Die gewinnunabhängige Transaktionsbesteuerung bei Beteiligungen und Aktienerwerb, reduziert zwangsläufig die Mobilität der investierten Gelder erheblich. Manch einer findet das schick, nur wenn die Steuerung einer Marktwirtschaft abhängig ist von zeitnahen Preisreaktionen, muss man schon mal überlegen ob es nutzt oder schadet, wenn Reaktionen des Marktes durch hohe Transaktionskosten behindert werden. Und wenn die tatsächlichen Gewinne und Verluste beim Spekulieren kein Steuertatbestand mehr sind, wie steht es dann um die Gerechtigkeit im Vergleich mit den Arbeitseinkommen? Daran hat man sich ja in der Vergangenheit so gerne aufgehängt, wenngleich aus meiner Sicht zu Unrecht, wie ich vor langer Zeit bereits mal in einem Artikel dargelegt habe. http://www.opp.uni-wuppertal.de/politik/981130.htm

Also, nichts gegen einfache Systeme, solange sie uns nicht umbringen.

Persönlich würde ich es so nicht machen.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Kruck