Frage von Alexander M. • 14.09.2009
Frage an Werner Dreibus von Alexander M. bezüglich Bildung und Erziehung
Meine Frau kann als Lehrerin für drei Fremdsprachen weiterhin das Arbeitszimmer, das wir in unserem Haus speziell für sie geschaffen und eingerichtet haben, nicht steuerlich geltend machen, obwohl die Schule keinen adäquaten Raum zur Verfügung stellt. Darüber hinaus weigert sich das Finanzamt beharrlich, Fortbildungen im Ausland zu akzeptieren, da es sich hierbei auch um Urlaub handeln könnte. Die Fortbildungen müssen vollständig selbst bezahlt werden. Wie stehen Sie zu diesen Ungerechtigkeiten?
Antwort ausstehend von Werner Dreibus DIE LINKE