Frage an Waltraud Lehn von Kerstin L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Lehn,
zur Meinungsbildung würde mich ihre Position bezüglich der aktuellen Gesetzgebung und der Vorstöße von Frau Ursula von der Leyen interessieren.
Folgen sie Frau von der Leyen in ihrer Auffassung, dass die Maßnahmen unbedingt erforderlich sind?
Haben sie sich vorher sachkundig gemacht und die Argumente der Gegner dieser Sperrmaßnahmen entsprechend angehört und gewertet? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind sie gekommen?
Wie würden sie handeln, wenn sie in ihrer Situation wären?
Mit freundlichen Grüssen
Kerstin Ludwig
Sehr geehrte Frau Ludwig,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 25.04.2009. Schon vor längerer Zeit hat der Deutsche Bundestag begonnen, verschiedene Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder zu ergreifen. Das Strafrecht wurde in den letzten 20 Jahren verschärft. So wurde beispielsweise einerseits gegen Vertreibung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften vorgegangen, andererseits wurde die Stellung der Verletzten im Strafverfahren, den Täter-Opfer-Ausgleich und die Schadenswiedergutmachung im Erwachsenstrafrecht gestärkt.
Mit den neuen Medien und insbesondere mit dem Internet wurde in den letzten Jahren ein Bereich geschaffen, in dem der Kriminalität keine wirklichen Grenzen gesetzt sind. Dies stellt unsere Gesellschaft vor eine große Herausforderung.
Was Ihre Frage betrifft, möchte ich unterstreichen, dass ich einem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung im Internet ausdrücklich zustimme.
Die Argumente der Gegnerseite wurden durch die sachkundigen Experten im Innenministerium, im Justizministerium und im Ministerium für Familie, Jugend, Kinder und Senioren gründlich analysiert und diskutiert.
Sie befürchten eine grundlegende Einschränkung von Freiheitsrechten. In dieser Diskussion darf jedoch nicht vergessen werden, dass es nicht um die wahllose Sperrung von Internetseiten geht, sondern um Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten. Das Parlament muss die Rechte von Kindern schützen. Ist das eine Zensur? Nein, denn die Sperrung der Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten richtet sich nicht nur gegen die Konsumenten, sondern auch gegen die Produzenten. Hier gilt das Motto: Weniger Kunden, kleinere Einkommen. Bis jetzt steigt die Zahl der Anbieter sprunghaft. Dieses Gesetz soll die Verbrechen an Kindern durch rechtzeitiges Eingreifen verhindern. Die Gegner der Maßnahmen merken auch an, dass Sperrmaßnamen leicht umgegangen werden können. Dies ist wohl für Informatiker oder Computerexperten einfach, nicht für gewöhnliche Nutzer.
Die Internationalität des Internets macht die Strafverfolgung nicht einfach. Darum muss nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf internationaler Ebene etwas getan werden. Andere Staaten, wie Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Großbritannien oder Italien haben solche Sperren bereits angewendet und gute Erfahrungen damit gemacht. Die internationale Strafverfolgung muss neue Schwerpunkte setzen, den Opferschutz nicht nur bei den Internetprovidern fortentwickeln, sondern in allen Bereichen der neuen Medien.
Was meine eigene Haltung betrifft, möchte ich noch einmal unterstreichen, dass ich, wie auch die SPD-Bundesfraktion, Kinder und Jugendliche effektiv und kontinuierlich von sexueller Gewalt und Ausbeutung schützen will.
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Lehn, MdB