Frage an Waltraud Lehn von Michael S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Lehn,
ein bestimmter Aspekt geht in der Diskussion um das access-blocking immer wieder unter.
Wenn ein Anbieter von Kinderpornos seine eigene Webseite im Internet aufruft und dadurch bemerkt, dass er gesperrt wird, dann ist er dadurch gewarnt. Speziell das access-blocking ist also ein Frühwarnsystem für Kinderschänder. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sich der Anbieter im In- oder Ausland befindet.
Wie stehen Sie dazu, dass genau diese Maßnahme den Anbietern von Kinderpornos im Internet hilft sich der Strafverfolgung zu entziehen und auf der anderen Seite nicht ein Kind gerettet wird?
Sehr geehrter Herr Schlierenkamp,
wenn der entsprechende Anbieter die Seite wiedereröffnet, lässt sich dies nicht verhindern. Dann muss wiederum dafür gesorgt werden, dass entsprechend gehandelt wird. Letztlich wird es von der kriminellen Energie des Einzelnen abhängen, inwieweit er sich abschrecken lässt.
Wichtig ist, dass diese Maßnahmen der Prävention dienen und andere Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden nicht ersetzen, sondern ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Lehn, MdB