Frage an Waltraud Lehn von Manfred S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lehn,
im Anschluss an meine frühere Frage zum Beitrag für Rentner in der KVdR möchte ich nun fragen, warum Rentner dann einen gleich hohen Beitrag in den Fond zahlen müssen wie Arbeitnehmer, obwohl die Krankenkassen kein Krankengeld nach der 6 wöchentlichen LfZ tragen müssen???
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Dezember 2008. Entschuldigen Sie bitte zunächst die Verspätung, mit der Sie heute meine Antwort erreicht. Wie Sie sicher wissen, stellt die globale Finanz- und Wirtschaftskrise Deutschland und damit auch die Abgeordneten in Berlin vor eine große, neuartige Herausforderung. Wir waren deshalb alle in der letzten Zeit sehr gefordert und terminlich häufig nur begrenzt verfügbar. Ich komme somit erst jetzt dazu, Ihnen zu schreiben.
Sie fragen danach, warum auch Rentner künftig den allgemeinen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung zahlen, auch wenn Sie von dem Bezug von Krankengeld ausgeschlossen sind. Dazu möchte ich Ihnen gerne antworten.
Seit dem 1.1.2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz in die Krankenkasse ein. Das ist neu. Und es ist einfach. Außerdem wird an dieser Neuregelung deutlich, dass Gesundheit in Deutschland keine Sache des Einkommens ist. Wer krank ist, wird medizinisch mit dem Notwendigen versorgt. Sofort und ganz egal, wie viel er verdient, wo er wohnt und wie viel er in die Krankenkasse einzahlt. Damit dies so bleibt, werden künftig alle Versicherten einen allgemeinen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung zahlen -- auch die Rentner und ganz egal, bei welcher Kasse sie versichert sind. Nur so ist eine Finanzierung auch in Zukunft gesichert. Dies ist wichtig, weil die Menschen länger leben und eine vernünftige Gesundheitsversorgung in Zukunft immer wichtiger sein wird.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu über 90 Prozent festgelegt -- was notwendig ist, wird bezahlt. Eine dieser Leistungen ist das von Ihnen angesprochene Krankengeld. Bei Arbeitsunfähigkeit erhält ein Arbeitnehmer in Deutschland vom Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen Lohn oder Gehalt weiter. Anschließend zahlt die Krankenkasse 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgeltes. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch mal betonen: Voraussetzung für den Erhalt dieser Lohnersatzleistung ist, dass /ein Arbeitnehmer/ arbeitsunfähig wird. Rentner, die nicht mehr im Berufsleben stehen oder nebenbei noch arbeiten, sind von dieser Leistung ausgeschlossen. Andernfalls würden sie zwei Leistungen (Rente und Krankengeld) beziehen. Dieser Doppelbezug von Leistungen muss vor dem Hintergrund der knappen finanziellen Haushaltsmittel, die uns zur Verfügung stehen, und aus Gründen der Fairness gegenüber den noch im Berufsleben stehenden Arbeitnehmern ausgeschlossen werden.
Herr Schulz, ich hoffe, ich habe ihre Frage damit ausreichend beantwortet. Wir sind uns in der SPD-Bundestagsfraktion bewusst, dass der Gesundheitsfonds bei einigen Bürgerinnen und Bürgern für Verwirrung gesorgt hat. Umso wichtiger ist es, dass Ihre Fragen ausreichend beantwortet werden. Für Ihre weitere Recherche empfehle ich Ihnen deshalb die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit. Vielleicht finden Sie dort ja noch die eine oder andere Anregung.
Freundliche Grüße
Waltraud Lehn