Frage an Waltraud Lehn von Manfred S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Lehn,
anbei einige konkrete Fragen zum Gesundheitsfond.
Es wurde jetzt ein einheitlicher Krankenkassenbeitrag festgelegt.
Da meines Wissens auch heute schon ein Unterschied von
1,0 % zwischen Rentnerbeitrag und Arbeitnehmerbeitrag besteht, möchte ich anfragen, wo der Differenzbeitrag zwischen GKV und KVdR bleibt?
Rentner hatten bisher ein ermäßigten Beitrag, wegen Nichtversicherung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall !!!
Kommt zu dem neuen Beitrag von 15,5 % auch noch der Versicherten - Sonderbeitrag von 0,9 % dazu?
Ist er weggefallen oder obliegt die Erhebung dem Ermessen der Krankenkassen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüssen.
Manfred Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihre Frage zum Gesundheitsfonds, die ich Ihnen im Folgenden gerne beantworten möchte.
Zwischen dem Rentnerbeitrag und dem Arbeitnehmerbeitrag besteht kein Unterschied. Rentner und Arbeitnehmer zahlen den gleichen Beitragssatz. Wenn Beitragssätze geändert werden gibt es eine Übergangsfrist von 3 Monaten, in der sich die Rentenversicherung auf den geänderten Beitragssatz einstellen muss. Wahrscheinlich ist Ihnen in solch einer Übergangsfrist eine vorübergehende Abweichung aufgefallen. Ab dem Jahr 2009 entfällt diese Übergangsfrist. Der von Ihnen angesprochene Sonderbeitrag von 0,9% ist in dem einheitlichen Satz von 15,5% bereits enthalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit zufriedenstellend antworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Waltraud Lehn, MdB