Frage an Waltraud Lehn von Oliver G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lehn,
wie wollen Sie sich für den Datenschutz sensibler und persönlicher Daten einsetzen?
Der Staat sammelt zunehmend mehr Informationen über seine Bürger und geht damit sehr unsorgfältig um. Wie die ARD am 23.06.2008 meldete waren die Meldedaten von 200 Gemeinden und ihrer Bürger im Internet frei zugänglich. Darunter sensibelste Daten wie die Religionszugehörigkeit oder der Famillienstand selbst die Passfotos waren für ganze Straßenzüge abrufbar!
Zusätzlich erwägt die Bundesregierung eine Chipkarte (Stichwort: Elena) für alle Arbeitnehmer einzuführen die dazu dienen soll Behördengänge zu vereinfachen. Dieses löbliche Ziel wird dadurch untergraben das der Staat dafür die Einkommensverhältnisse der Bürger zentral speichert und so einem missbrauch bzw. Fahrlässigkeit Tür und Tor geöffnet sind. Was wollen Sie gegen diesen fahrlässigen Umgang mit persönlichen Daten Unternehmen? und wie wollen Sie das Vertrauen der Bürger in den Staat und seinen Institutionen wieder stärken?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Graute
Sehr geehrter Herr Graute,
vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Juni und Ihr Interesse am System des „elektronischen Einkommensnachweis“ (Elena). Einerseits sind Ihre Bedenken bezüglich der Sicherheit solcher Datenerfassungen für mich nachvollziehbar, gleichzeitig möchte ich Sie aber beruhigen.
Seit Beginn der Arbeit an diesem System wurde großer Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Datenschützern, wie dem Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schaar gelegt, wodurch Sicherheitsrisiken frühzeitig beseitigt werden konnten. Damit künftig über „Elena“ auf Ihre Daten zugegriffen werden könnte, müssten sie dieses selber mittels einer elektronischen Signatur (ähnlich eines PIN-Codes) zulassen. Auch der Sachbearbeiter der zuständigen Behörde muss sich digital ausweisen, wenn er – nach Ihrem Einverständnis – diese Daten einsehen möchte.
Im Gegenteil kann „Elena“ sogar zum Schutz Ihrer Privatsphäre beitragen.
Da die gesammelten Daten hauptsächlich als Einkommensnachweis für die Beantragung sozialer Leistungen verwendet werden sollen, sparen Sie sich mit diesem Verfahren den Gang zum Arbeitgeber um sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Neben dem gewünschten Effekt des Bürokratieabbaus wird also auch sichergestellt, dass Sie Dritten gegenüber (bspw. Ihrem Arbeitgeber) keine Angaben über ihre beantragten Sozialleistungen tätigen müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Waltraud Lehn