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Waltraud Lehn
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Frage von Tom K. •

Frage an Waltraud Lehn von Tom K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Fr. Lehn!

In den letzten Tagen und Wochen kommt immer wieder das Thema Online-Hausdurchsuchungen zur Sprache. Wenn ich ehrlich bin, bekomme ich langsam Angst vor der staatlichen Überwachungswut. In wie weit sollen denn noch unsere Bürgerrechte im Namen der Terrorismusbekämpfung eingeschränkt werden? Meines Erachtens verstößt die Online-Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluß gegen das GG §13. Soll es wirklich so weit gehen, dass hier massiv die Unverletzlichkeit der Wohnung ausgehebelt werden soll? Was kommt als nächstes?

Dann hätte ich noch ein weiteres Anliegen, die Vorratsdatenspeicherung. Durch diese wird jeder Bürger unter einen Generalverdacht gestellt. Zusätzlich gibt es schon jetzt Beweise, daß diese Daten zu privaten Zwecken mißbraucht werden. ( http://www.pr-inside.com )
Darüber hinaus will der Bundesrat der umstrittenen Anzeigenmaschinerie der Firma Logistep eine ausdrückliche rechtliche Basis verschaffen. So soll die Bundesregierung prüfen, "ob und gegebenenfalls wie es den Inhabern von Urheberrechten ermöglicht werden kann, in datenschutzrechtlich unbedenklicher Weise an die Verkehrsdaten (IP-Adressen) potenzieller Urheberrechtsverletzer" zum Geltendmachen von Auskunftsansprüchen zu kommen.
Ich finde es ungeheuerlich, privaten Unternehmen wie der Musikindustrie - die ja sowieso pauschal jedem Bürger der Raubkopiererei beschuldigt - Zugriff auf solche sensiblen Daten zu gestatten.

Wie ist Ihre Meinung zu diesen beiden Themen.

MfG Tom Kiewi

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kiewi,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.03.2007. Die Wahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen Eingriffen ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats. Sie müssen jedoch auch vor organisiertem Verbrechen und terroristischen Vereinigungen wirksam geschützt werden.

Die Möglichkeit einer Online-Durchsuchung kann in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument sein. Bisher musste ein Computer bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden, um an elektronische Daten zu gelangen. Der Bundesgerichtshof hat am 31.01.2007 festgestellt, dass für Online-Durchsuchungen von privaten Computern derzeit keine Rechtsgrundlage besteht. Um diese in Zukunft durchführen zu können, bedarf es einer Gesetzesänderung.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich für hohe rechtsstaatliche Hürden für Online-Durchsuchungen einsetzen werde. Eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss ist nicht akzeptabel. Zudem muss eine ausreichend schwere Straftat vorliegen. Die Privatsphäre ist in jedem Fall schützenswert, allerdings sollte auch bedacht werden, dass sie durch eine traditionelle Hausdurchsuchung ebenfalls verletzt werden kann.

Ihre Bedenken zur Vorratsdatenspeicherung betreffen eine EU-Richtlinie, die als solche grundsätzlich in nationales Recht umgesetzt werden muss. Auch hier muss jedoch dieselbe Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Schutz vor Verbrechen getroffen werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die ursprünglichen Pläne auf EU-Ebene auf das zu zentrieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist.

Die Anrufdaten werden auf unsere Initiative hin nur mindestens 6 statt 12 Monaten gespeichert und „erfolglose Anrufe“ werden überhaupt nicht gespeichert. Zudem wird nur der Standort zu Beginn, jedoch nicht der am Ende des Gesprächs verzeichnet, so dass keine „Bewegungsprofile“ von Bürgern erstellt werden können. Außerdem ist es wichtig festzustellen, dass die Inhalte von Telefongesprächen und E-Mails oder aufgerufenen Internetseiten nicht gespeichert werden. Die EU-Richtlinie sieht zudem Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherung vor, die eine unbefugte Verwendung der Daten verhindern.

Ich danke Ihnen für Ihre Anregungen und hoffe, dass ich Ihnen meinen Standpunkt verdeutlichen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Waltraud Lehn, MdB