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Waltraud Lehn
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Frage von Erwin S. •

Frage an Waltraud Lehn von Erwin S. bezüglich Gesundheit

Die sog. Gesundheitsreform soll die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Krankenversicherungen erhöhen. was untermauert diese Aussage? Gibt es in anderen Bereichen unserer Gesellschaft, insbes. in der Wirtschaft ähnliche Modelle zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit oder setzt man dort eher auf die sog. Gesetze des Marktes. Falls ja, warum nicht auch in der KV einen echten Wettbewerb ohne Fondmodell zulassen.

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Sehr geehrter Herr Senkel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Gesundheitsreform. Auch wenn das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich eines der besten der Welt ist, steht es dennoch vor großen Herausforderungen. Seit Jahren wird die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen größer. Für diese Entwicklung gibt es drei Ursachen: Erstens, der Alterungsprozess unserer Gesellschaft. Bei sinkenden Einnahmen nehmen immer mehr Menschen medizinische Leistungen in Anspruch. Zweitens, der medizinische Fortschritt. Immer mehr Krankheiten sind behandel- und heilbar. Drittens, die Zahl der chronischen Krankheiten hat stark zugenommen. Vor diesem Hintergrund waren unsere Reformmaßnahmen dringend erforderlich.

Ein wesentlicher Fortschritt unserer Reform ist, dass die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssektor durch Erhöhung der Transparenz und Intensivierung des Wettbewerbs verbessert wird. Die Versicherten können zukünftig zwischen mehr Versorgungsformen (Integrierte Versorgung, Hausarzttarife etc.) sowie Versicherungs-, Selbstbehalt- und Kostenerstattungstarifen wählen. Der Versicherte kann vor diesem Hintergrund wählen, welche Krankenkasse am besten zu ihm passt.

Auch bei den privaten Krankenversicherungen haben wir mehr Wettbewerb durchgesetzt. Privat Versicherten wird es leichter möglich sein, zu einem anderen Unternehmen zu wechseln, wenn sie mit ihrer bisherigen Versicherung nicht mehr zufrieden sind. Bislang scheitert ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen häufig daran, dass die Alterungsrückstellungen nicht übertragen werden können und beim Abschluss eines neuen Vertrags das aktuelle Lebensalter zugrunde gelegt wird. Die bisher für die Alterungsrückstellungen bezahlten Prämienanteile verbleiben bei der alten Versicherung und sind für den Versicherten verloren. Um diesem Problem zu begegnen, werden die Alterungsrückstellungen in Zukunft beim Wechsel der Versicherung im Umfang eines Basistarifs anrechnungsfähig gestaltet. Der Bezug zum Basistarif ist notwendig, damit für alle Beteiligten klar ist, auf welchen Leistungsumfang sich die übertragbaren Alterungsrückstellungen beziehen. Jeder PKV-Versicherte kann im Umfang des Basistarifs künftig unter Beibehaltung aller Rechte im Rahmen der üblichen Kündigungsfristen zwischen den Unternehmen wechseln.

Die Gesundheitsreform enthält in meinen Augen wichtige Reformansätze, die unser Gesundheitssystem fit machen werden für das 21. Jahrhundert. Um diese Reformen durchzusetzen, war es notwendig, mit den Unionsparteien aber auch innerhalb der SPD-Fraktion den Kompromiss zu suchen. Ich habe mir für Teilbereiche des Gesetzes andere Ergebnisse gewünscht, so auch bei dem von Ihnen angesprochenen Gesundheitsfond. Dennoch haben wir mit der Gesundheitsreform wichtige Reformprozesse eingeleitet, um die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nachhaltig zu sichern. Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenstellung beantwortet und konnte Ihnen meine Position näher bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Waltraud Lehn, MdB