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Waltraud Lehn
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Frage von Kerstin L. •

Frage an Waltraud Lehn von Kerstin L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lehn,

sämtliche Experten haben dem Bund die Gesetzgebungskompetenz abgesprochen. Ein Richtervorbehalt ist bei dem unsäglichen Gesetz, dem sie eben zugestimmt haben, nicht vorgesehen, wäre bei der Gewaltenteilung aber Mindestmaß gewesen.

Sagen sie, Frau Lehn, was genau hat sie dazu bewogen, einem Gesetz zuzustimmen, dass offensichtlich verfassungswidrig ist und spätestens bei der fälligen Normenkontrollklage, die mit Sicherheit bereits vorbereitet ist, gekippt wird, zuzustimmen?

Entgegen dem Rat aller Experten, entgegen dem gesunden Menschenverstand?

SPD werde ich nicht wählen. Und wenn ich es verhindern kann, wird das auch keiner meiner Bekannten und Freunde tun.

Mit freundlichen Grüssen
Kerstin Ludwig

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ludwig,

ich denke, ich habe Ihnen in den vergangenen Briefwechseln ausführlich genug geschildert, welche Gründe mich dazu bewogen haben, dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen zuzustimmen. Mir ist bewusst, dass dieses Gesetz nur ein Baustein unter vielen sein kann. Der Kampf gegen Kinderpornographie insgesamt beinhaltet selbstverständlich viele weitere Maßnahmen, von einer effektiven Strafverfolgung bis hin zu einer Förderung von Hilfs- und Beratungsangeboten. Auch für diese werde ich mich in Zukunft aktiv einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Lehn, MdB