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Waltraud Lehn
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Frage von Kerstin L. •

Frage an Waltraud Lehn von Kerstin L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lehn,

ihre Antwort zum Thema Online-Durchsuchung habe ich gelesen, halte sie aber nicht für stichhaltig.

Wie wollen sie verhindern, dass bei einer Online-Durchsuchung Daten durch die ermittelnden Polizeibehörden zum Nachteil des Betroffenen verändert werden?

Auch die Polizei, so gute Arbeit sie auch leistet, besteht vorrangig aus Menschen und unterstehen bei gewissen Straftaten einem Ermittlungsdruck.

Wie wollen sie verhindern, dass die Online-Durchsuchung dazu genutzt wird, um Beweise gegen einen Unschuldigen zu konstruieren, damit dieser Ermittlungsdruck z.b. umgangen werden kann?

Ich verweise hierzu ausdrücklich auf die offensichtlich gefälschten BKA-Akten im MG-Fall in Berlin und die nachgewiesenen Lügen des BKA-Zeugen in dem genannten Fall.

Ausgerechnet dieses BKA soll die Online-Durchsuchung auch notfalls ohne richterlichen Beschluss durchführen können, rein auf die Anweisungen des jeweiligen Leiters des BKA.

Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich mich mit dieser Konstruktion einigermaßen unwohl fühle und möchte wissen, was sie unternehmen um genau dieses Szenario zu verhindern.

Mit freundlichen Grüssen
Kerstin Ludwig

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ludwig,

vielen Dank für Ihre neue Anfrage. Ich freue mich, dass Sie das Thema mit so viel Engagement verfolgen. Lassen Sie mich Folgendes anmerken: Sie unterstellen in Ihrem Kommentar, dass das BKA mit den neuen Präventivkompetenzen verantwortungslos umgehen wird. Diese Auffassung teile ich nicht. Wie bei jeder staatlichen Behörde unterliegen auch die Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundeskriminalamtes einer gesetzlichen Regelung. Das BKA ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums. Es arbeitet mit einem fest umrissenen rechtlichen Auftrag, der im Grundgesetz und im „BKA-Gesetz“ beschrieben ist. Bitte bedenken Sie auch Folgendes: In den letzten zehn Jahren hat das BKA ganze zwei Rasterfahndungen durchgeführt. Von 2001 bis zum zweiten Quartal 2007 gab es nur sieben Wohnraumüberwachungen, also im Schnitt eine Wohnraumüberwachung pro Jahr!

Mit freundlichen Grüßen

Waltraud Lehn, MdB