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Frage von Peter D. •

Frage an Walter Buggisch von Peter D. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Buggisch,

ich hätte noch zwei ergänzende Fragen einen Praktiker in Sachen Innere Sicherheit und Polizei:

a) Braucht die bayerische Polizei einen Fitnesstest - will heissen fitere junge Beamte, die sich öfters in den Innenstädten präsent sind? (war letztes Jahr eine Forderung der bay. SPD)

b) Man hört immer wieder von Verzögerungen der Justiz, weil Staatsanwaltschaften bzw. Richter mit der Anzahl der Prozesse überfordert sind. Könnten Sie sich in Bayern vorstellen, dass ein Schwerverbrecher (z.B. Mörder) wegen einer "Nichtanklage innerhalb von 6 Monaten" aus der U-Haft entlassen wird? Braucht die bayerische Justiz mehr Personal - oder reicht es aus?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Mittelfranken
Peter Dietsch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dietsch,

zu a):

Körperliche Fitness ist sicherlich eine ganz wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches polizeiliches Arbeiten. Daher legt die Polizeisowohl bei der Einstellung von jungen Beamten als auch bei den aktiven Beamten erheblichen Wert auf eine gute körperliche Verfassung. Kandidaten für den Polizeivollzugsdienst müssen daher im Rahmen der Einstellungsprüfung schon seit langem einen entsprechenden Fitnesstest bestehen, um ihre körperliche Eignung nachzuweisen. Aktive Beamte sind gehalten, durch die Teilnahme am Dienstsport und private Aktivitäten ihre körperliche Fitness zu erhalten. Ob eine regelmäßige Überprüfung der körperlichen Fitness dieser Beamten sinnvoll ist - wie dies auch in anderen Ländern praktiziert wird - erscheint mir allerdings zweifelhaft. Denn vor der Einführung solcher Tests wäre zunächst die Frage zu beantworten, was mit einem Lebenszeitbeamten passieren soll, der einen oder mehrere Tests nicht besteht.

zu b):

Die Personalausstattung der Justiz ist m.E. auch in Bayern noch verbesserungsfähig. Sicherlich werden bei uns keine "Schwerverbrecher" aus der U-Haft entlassen, andererseits ließen sich viele Verfahren durch eine bessere Sach- und Personalausstettung der Justiz noch weiter beschleunigen. Denn wie wir alle wissen, sind nur solche Strafen wirklich wirkungsvoll, die der Tat - soweit wie möglich - "auf den Fuß folgen"

Mit freundlichen Grüßen,
Walter Buggisch