
(...) ich stimme Ihnen zu: Durch eine Zweckbindung für den Straßenbau und Straßenerhalt kann man ohne eine Maut mit den derzeit vorhandenen Einnahmen viel erreichen. Anzumerken ist dabei, dass seit 1960 das Straßenbaufinanzierungsgesetz in Kraft ist, wonach 50 Prozent der Mineralölsteuer für das Straßenbauwesen zu verwenden sind. (...)