Frage an Volkmar Vogel von Siegfried B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Vogel,
am Mittwoch unterzeichnet Finanzminister Schäuble offiziell das Steuer-Abkommen mit der Schweiz.
Hat die CDU ein Herz für Steuerbetrüger?
Was halten Sie von diesem Abkommen?
Werden Sie im Bundestag für oder gegen dieses Abkommen stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Beer
Sehr geehrter Herr Beer,
ich bin wahrlich kein Steuerfachmann, allerdings hat Finanzminister Wolfgang Schäuble deutliche Worte zum Steuerabkommen mit der Schweiz gefunden und gegen die Kritik von SPD und Grünen verteidigt.
Das sei ein „Riesenschritt“ denn „Mit dem Abkommen können sich Steuerflüchtlinge nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken.“ Das gehe aber nicht rückwirkend für die Vergangenheit, weil dies für die Schweiz nicht verhandelbar sei. Der Vertrag stelle „eine völlige Gleichbehandlung bei den Steuerpflichten für die Zukunft und eine pauschale Lösung für die Vergangenheit“ sicher.
Außerdem hat der Finanzexperte der CDU/CSU-Fraktion – MdB Klaus-Peter Flosbach - bekräftigt:
„Die Koalition hat damit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen die Steuerhinterziehung erreicht. Das Steuerabkommen mit der Schweiz wird dem deutschen Fiskus künftig ermöglichen, auf deutsches Kapitalvermögen in der Schweiz lückenlos zuzugreifen. Die Zeiten für Schwarzgeldkonten in der Schweiz sind endgültig vorbei. Das Abkommen führt zu mehr Steuergerechtigkeit und stärkt die Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen. Auch zeigt das Abkommen einmal mehr, dass die Koalition Steuerhinterziehern konsequent das Wasser abgräbt. Nachdem wir in diesem Jahr mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz bereits die strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft haben, ist dies ein weiterer wichtiger Baustein unserer Strategie zur Eindämmung der Steuerhinterziehung. Die Paraphierung des Steuerabkommens macht außerdem deutlich, dass man mit fairen Verhandlungen mit der Schweiz eben doch zu guten Ergebnissen kommt, anders als seinerzeit die Sozialdemokraten mit der Steinbrückschen Drohung mit der Kavallerie.“
Was mir meine Entscheidung sehr erleichtert hat ist, dass die Institute verpflichtet werden, auf die Schwarzgeldkonten eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent zu erheben (je nach Höhe und Dauer der Einlage) und diese an den deutschen Fiskus überweisen müssen.
Und wenn das Abkommen am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, werden die neuen Erträge deutscher Anleger in der Schweiz mindestens genauso hoch besteuert werden wie in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages