Frage an Volkmar Vogel von Volkmar R. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Vogel,
meine Frage auch aus etwas Wut und Verbitterrung, wann entschließen sich die Abgeordneten einmal die Renten - Ost ,den Westrenten anzugleichen? Es ist eine Schande, wenn 20 Jahre nach der Kapitulation im Kolonialland noch solche Unterschiede zum Mutterland bestehen. Geldfrage, kann nicht sein.Was allein die BVVG an meinem Boden verdient!
Jeder Kaufmann prüft regelmäßig seine Ausgaben. Nur diese Regierung nicht. Vorschläge für sinnlose Ausgaben könnte ich Ihnen auflisten. Ich will Sie nicht provozieren, ich schätze Sie persönlich. Aber auch das ist Volkes Meinung!
Grüße V: Roßner
Sehr geehrter Herr Rossner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zeilen zur Rentenpolitik.
Die Union unterstützt im Grundsatz die Forderung nach einer Angleichung der Renten in Ostdeutschland an die Renten in Westdeutschland. Allerdings hängt die Angleichung der Renten ganz wesentlich von der Einkommenssituation der Beschäftigten ab. Die Erhöhung der unterschiedlichen aktuellen Rentenwerte in Ost und West ist an die Einkommensentwicklung der Beschäftigten gekoppelt. Wenn die Einkommen der Beschäftigten im Osten stärker steigen als im Westen, dann steigen auch die Renten im Osten stärker als im Westen. In dem Maße, wie sich die Einkommen angleichen, gleichen sich auch die aktuellen Rentenwerte an. Dieser Prozess hat 1992 begonnen und sich unter der unionsgeführten Bundesregierung bis Ende 1998 deutlich beschleunigt (Anstieg des aktuellen Rentenwerts (Ost) von 1992 von 23,57 DM auf 40,87 DM im Jahr 1998).
Durch die Abschwächung der konjunkturellen Entwicklung vor allem in den Jahren 2001 bis 2005 hat sich der Aufholprozess zunächst stark verlangsamt und stagniert seit 2003 (Verhältnis des aktuellen Rentenwerts in den neuen Ländern zu dem Wert in den alten Bundesländern seitdem: 87,9%). Ich habe großes Verständnis für Ihre Enttäuschung über diese Entwicklung. Allerdings gibt es auch hier eine Trendwende. Entgegen der Prognosen von Ende 2006 ist in diesem Jahr mit einer positiven Rentenanpassung in Höhe von 0,54% zu rechnen. Das mag Ihnen angesichts Ihrer Forderung nach einer Anpassung in Höhe der Inflationsrate nicht ausreichend erscheinen. Die Höhe der Rentenanpassung richtet sich aber nach der Lohnentwicklung der Aktiven jeweils aus dem Vorjahr. Wir haben nicht vor, diesen Regelmechanismus zu verändern.
Gegen eine vorzeitige Angleichung der Ost- an die Westrenten spricht, dass dann im Gegenzug auch die Hochwertung der im Osten erzielten Arbeitsverdienste auf das Westniveau aufgegeben werden müsste. Damit würde den gegenwärtigen Beitragszahlern und künftigen Rentnern im Osten die Aussicht genommen, bei vergleichbarer Erwerbsbiographie jemals gleich hohe Renten wie im Westen zu erhalten. Der gegenwärtige Lohnabstand würde in den zukünftigen Renten im Osten verfestigt. Die gegenwärtige Rentnergeneration würde auf Kosten der künftigen Rentnergeneration besser gestellt und damit die Generationengerechtigkeit beeinträchtigt.
Zur Verdeutlichung: Im Westen musste ein Arbeitnehmer im Jahr 2006 29.304 ? verdienen, um einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung gutgeschrieben zu bekommen. Im Osten musste ein Arbeitnehmer lediglich 24.880 ? verdienen, um ebenfalls einen Entgeltpunkt gutgeschrieben zu bekommen. Sein Einkommen wurde nämlich für die Rentenberechnung mit dem Wert 1,1911 ( vorläufiger Wert für 2006 ) hochgewertet. Ein Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente derzeit um 26,13 ? ( aktueller Rentenwert ) im Westen und 22,97 ? im Osten ( aktueller Rentenwert Ost ). Würde die Hochwertung des Einkommens entfallen, so bekäme der Arbeitnehmer im Osten nur noch 0,8396 Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Eine sofortige oder stufenweise Angleichung der Ost- an die Westrenten, abgekoppelt von der Lohnentwicklung, scheidet auch aus finanziellen Gründen aus. Eine Rentenangleichung würde die Rentenkasse zusätzlich mit rd. 6,2 Milliarden Euro belasten. Dies entspräche einer Beitragssatzsteigerung um rund 0,6 Prozentpunkte. Damit würden die bisherigen Erfolge bei der Stabilisierung der Lohnnebenkosten weitgehend zunichte gemacht. Die Entlastung des Faktors Arbeit ist aber Voraussetzung für mehr Wachstum und Beschäftigung.
In diesem Zusammenhang muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Beitragseinnahmen in den neuen Bundesländern schon derzeit nicht ausreichen, um die Rentenausgaben im Osten zu finanzieren. Der Finanztransfer von West nach Ost lag 2006 bei rd. 13 Milliarden ?. Das entspricht rd. 1,3 Beitragssatzprozentpunkte.
Deshalb gilt: Nur mit einer Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung können wir die Rentenkasse konsolidieren und sind höhere Löhne machbar, von denen zeitversetzt auch die Rentner profitieren. Dann kommt auch der Rentenangleichungsprozess wieder in Gang. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund steht die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit ganz oben auf der Reformagenda der großen Koalition.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel, MdB