Frage an Volkmar Vogel von Siegfried B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr (thüringer) Bundestagsabgeordneter Vogel
Rente mit 67... muss auch für Beamte gelten!
Am 9. März hat der Deutsche Bundestag, auch mit Ihrer Stimme, die „Rente mit 67“ beschlossen. Das heißt, das Renteneintrittsalter für gesetzlich Rentenversicherte wird schrittweise von 2012 bis zum Jahr 2029 von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wäre es nicht auch richtig, dass dies auch für die Beamten gelten muss. Die Privilegien der Beamtenversorgung sollten insgesamt beseitigt werden. So sollte der Nachhaltigkeitsfaktor der Rentenreform 2004, der das Rentenniveau langfristig senkt, auf das System der Beamtenpensionen wirkungsgleich übertragen werden. Selbstverständlich fällt darunter auch die komplette Streichung der Studienjahre als Grundlage der Versorgungsansprüche für Beamte.
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Vogel; würden Sie diesem beipflichten können und würden Sie eine solche Regelung unterstützen?
Auf Ihre freundliche Antwort hoffend
grüsst Sie
Siegfried Beer
Sehr geehrter Herr Beer,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Volkmar Vogel vom 16.03.2007 über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de.
Sehr gerne ist Herr Vogel bereit, Stellung zu Ihren beiden Fragen zu beziehen. Da wir jedoch in letzter Zeit leider immer wieder unernst gemeinte beziehungsweise willkürlich mit falschem Absender versehene elektronische Anfragen bekommen, möchte ich Sie vorab bitten, uns doch freundlicherweise Ihre Anschrift samt Telefonnummer und e-mail-Adresse zukommenzulassen. Dann steht der Beantwortung Ihrer Fragen nichts mehr im Wege. Gleichzeitig kann ich Ihnen versichern, dass wir Ihre Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Beantwortung Ihrer Anfrage benutzen werden. Mit herzlichem Dank für Ihr Verständnis verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Sandra S. Schmid
Pressereferentin
Sehr geehrter Herr Beer,
schade, dass Sie sich nicht auf meine Antwort-e-mail vom 20.03.2007 bei mir gemeldet haben. Wie angeboten, hätten wir sonst gerne im Rahmen meiner turnusgemäßen Sprechstunden persönlich über Ihr Anliegen sprechen können.
Mit Ihrer Feststellung über die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre haben Sie prinzipiell recht. Bitte bedenken Sie aber auch Folgendes:
Soweit mir bekannt ist, werden Studienjahre nicht nur bei Beamten, sondern generell bei jedem anerkannt. Wie gesagt, tausche ich mich gerne mit Ihnen auch über dieses Thema aus, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
MdB Volkmar Vogel