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Frage von Marcel H. •

Frage an Volkmar Vogel von Marcel H. bezüglich Umwelt

Die umfassende Novellierung der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) wurde im Dezember 2009 vom Bundestag beschlossen und trat am 22. März 2010 in Kraft.

In dieser Verordnung wurden unter anderem Feinstaubgrenzwerte für bestehende und neu errichtete Feuerungsanlagen vorgeschrieben sowie Nachweise für deren Einhaltung geregelt. Für Neuanlagen wurden hier extrem enge Grenzwerte gesteckt, für bestehende Heizkessel sieht die neue Verordnung Übergangsfristen vor. Nach Ablauf dieser Übergangsfristen gelten die Grenzwerte der Stufe 1 auch für bestehende Heizkessel.

Diese Grenzwerte sind unabhängig davon, ob der Heizkessel in einer Stadt mit 4000 Einwohnern/km² oder auf dem Land mit 40 Einwohnern/km² steht.

Bundeweit müssen mit dem Ende der kommenden Heizperiode tausende umweltfreundliche Holz-Zentralheizungen stillgelegt werden, weil diese einen zu hohen Feinstaub-Ausstoß haben.

Bei diesem Feinstaub handelt es sich jedoch nicht um den sogenannten ultrafeinen Feinstaub mit einer Partikelgröße von kleiner 10 Mikrometern welcher vorrangig aus Dieselmotoren mit fehlerhafter Abgasnachbehandlung ausgestoßen wird, sondern um einen deutlich ungefährlicheren „Ruß“.

Eine neue Ölheizung kostet nach Abzug aller Fördergelder ca. 4.000€, eine neue Holzheizung ca. 15.000€.

Wie passt eine Stilllegung bestehender, Umweltfreundlicher Holzzentralheizungen und gleichzeitige Förderung von Ölheizungen zum Umweltschutzgedanken und zur aktuellen Klimawandel-Diskussion?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage, für deren Beantwortung ich die Ergebnisse des Klimakabinetts abwarten wollte. Durch die Beschlüsse des Klimakabinetts hat sich in der Frage einiges getan.

Unverändert bleiben die Grenzwerte für die in der 1. BImSchV geregelten Feuerungsanlagen. Der Verordnungsgeber hat hierfür längere Übergangsfristen zum Austausch oder zur Nachrüstung gegeben. Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) „Wärme aus Erneuerbaren Energien“ wurden und werden seit dem Jahr 2000 moderne Heizsysteme ohne Öl gefördert. Darauf wurde auch bei der Novellierung der BImSchV zum Jahr 2010 hingewiesen. Man kann den Austausch der Anlagen dadurch umgehen, dass man sich durch eine Herstellerbescheinigung oder durch Messungen eines Schornsteinfegers attestieren lässt, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Bereits in den letzten Jahren war es aber auch schon so, dass die Förderung von Ölheizungen nur möglich war, wenn gleichzeitig noch bestimmte Mengen an Erneuerbaren Energien mitinstalliert oder umfassende Modernisierungen zur Steigerung der Energieeffizienz vorgenommen werden. Jetzt hat das Klimakabinett im Klimaschutzprogramm 2030 eine hohe Förderquote für den Austausch von Ölheizungen durch Heizsysteme mit Erneuerbaren Energien oder ggf. durch Hybridheizsystemen aus Erdgas und Erneuerbaren Energien vorgesehen.

Zudem ist eine gesetzliche Regelung geplant, dass ab 2026 in Häusern, in denen eine klimafreundlichere Anlage installiert werden kann, keine Ölheizungen mehr installiert werden sollen. Neue Ölheizungen werden also ab 2026 eher die Ausnahme. Ich denke, dass dadurch eine deutliche Verschiebung – auch in Ihrem Interesse – erfolgt.

Wenn Sie weitere Nachfragen haben, können wir uns gerne in meiner Bürgersprechstunde treffen. Einen Termin können Sie unter (036602) 22318 vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages