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Volkmar Vogel
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Frage von Matthias H. •

Frage an Volkmar Vogel von Matthias H.

Sehr geehrter Herr Vogel!

Sie haben im Bundestag gegen ein Frackingverbot gestimmt.
Aus welchem Grund? Sind Ihnen die Gefahren dieses Verfahrens bewusst? Gab es einen Fraktionszwang bei der Abstimmung? Wer hat Sie in dieser Sachfrage beraten? Welche Studien liegen Ihrer Entscheidung zugrunde?
Sind Sie der Meinung, mit dieser Entscheidung den Menschen in diesem Land zu dienen? Besteht die Möglichkeit, dass Sie mit dieser Entscheidung unserem Land Schaden zufügen?

Hochachtungsvoll
Matthias Hüfken

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hüfken,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Fracking-Verbot.

Ich habe gegen ein totales Fracking-Verbot gestimmt, weil ich die geplanten rechtlichen Regeln und Rahmen, die sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD gesetzt hat, für notwendig halte. Ich bin nicht für Fracking, aber wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich muss möglich sein..

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben haben das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Regelungspaket vorgelegt, das am 1. April 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Es sieht umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz vor. Diese führen bereits zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie.

Für die CDU/CSU bleibt der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser oberstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen für die Erdgasförderung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten.

Derzeit hat die SPD-Fraktion noch Gesprächsbedarf über den Gesetzentwurf der eigenen Ministerien, so dass die scharfen Regelungen nicht vor der Sommerpause in Kraft treten können.

Gerne können wir über das Thema in einer meiner nächsten Bürgersprechstunden reden. Die Termine erfahren Sie in meinem Wahlkreisbüro unter 036602/22318.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages