Frage an Volkmar Vogel von Jens M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Vogel,
nun ist es Raus - die DBAG muß nach einem Urteil von Richtern in Köln , jede Menge Haltestellen verbessern. Reisende sollen informiert werden, wenn Züge ausfallen oder zu spät dran sind. ......... Müssen dies in Zukunft auch die Anbieter der sogenannten Fernbuslinien? Und warum gibt es im Ländlichen Raum immernoch Bushaltestellen ohne Beleuchtung und Wetterschutz! Werden diese in der Nächsten Zukunft auch mit Informationssystemen Ausgerüstet? Außerdem interressiert mich - ist ein Anbieter von Ferbuslinien eigentlich verplichtet eigene Haltestellen zu errichten und zu Unterhalten - genauso wie die DBAG ? Oder halten diese weiter an Öffentlichen KOM - Haltestellen und müssen diese eine Benutzungsgebühr entrichten( zb. für Beleuchtung/ Winterdienst/ Info - Systeme usw)?
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. März 2013.
Es wird keine Verpflichtung für die Busfernlinien geben solche Nachrüstungen vorzunehmen. Die Unternehmer sind lediglich dazu verpflichtet, an der Haltestelle die Liniennummer, den Namen des Unternehmens und Abfahrtszeiten anzubringen. Haltestellen selbst werden vom Straßenbaulastträger auf Kosten des Unternehmers aufgestellt. Die Haltestellen müssen vorher von der Genehmigungsbehörde zugelassen werden. Weitergehende Vorschriften bestehen für den Fernbuslinienverkehr nicht. Ob ein Unternehmen Wartehallen und Überdachungen errichtet, liegt im jeweiligen eigenen wirtschaftlichen Interesse. Eine Verpflichtung hierfür gibt es nicht.
Natürlich kann ein Unternehmer bereits existierende Haltestellen benutzen. Jedoch muss er anderen Unternehmen oder der öffentlichen Hand entsprechende Nutzungsentgelte zahlen.
Die kommunalen Aufgabenträger können im Interesse der Fahrgäste weitergehende Standards beispielsweise im Personennahverkehr verlangen. Diese müssen sie dann aber auch selbst finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel