Frage an Volkmar Vogel von Günter T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Vogel,
die Schulden des Staates steigen und steigen. Für die Altersversorgung für Abgeordnete von Bund und Ländern muss der Steuerzahler aufkommen, statt vom eigenem Einkommen, welches sicherlich nicht gerade gering ausfällt. Einige der Privilegien vor allem während der Pension sind bei der finanziellen Situation auch nicht mehr zeitgemäß. Für den Wähler, so auch für mich als seitheriger CDU Wähler und zukünftiger Rentner, hat es mehr und mehr den Anschein, dass auch andere für die Wähler unverständliche Bezüge, trotz der Hochverschuldete Staatskasse stur beibehalten werden (Sprichwort "Wer sägt schon am eigenem Ast, auf dem man Wohlgenährt sitzt"), während die gesetzlich Versicherten zukünftig weitere Einbußen hinnehmen müssen. Wie stehen Sie dazu und wann wird endlich etwas dagegen unternommen?
Sehr geehrter Herr Trautmann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. November 2012.
Sie haben in Ihrer Frage die Privilegien der Altersversorgung von Abgeordneten kritisiert.
Das Grundgesetz sieht in Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 vor, dass Abgeordnete des Bundestages eine "angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung erhalten." Diesem Prinzip folgt auch die Altersversorgung von Abgeordneten. Diese Überlegung des Grundgesetzes berücksichtigt die Neuregelung, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. So stellt die den Abgeordneten gewährte Altersentschädigung keine Vollversorgung dar, sondern dient dazu, die Lücke zu schließen, in der Abgeordnete aufgrund ihrer Abgeordnetentätigkeit keine Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben bzw. auch der Arbeitgeber keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt hat. Mit der Neuregelung erwerben Abgeordnete im Deutschen Bundestag Ansprüche nach einem Jahr Mitgliedschaft, zum anderen gab es einhergehend mit dieser Neukonzeption eine Absenkung des Höchstbetrages. Außerdem wurde der Zeitraum verlängert, den man dem Bundestag angehört haben muss, um diesen Höchstbetrag zu erreichen. Vor der Neuregelung waren hierfür 23 Jahre Mitgliedschaft notwendig, seit 2008 sind es 27 Jahre. Auch das Eintrittsalter in die Altersentschädigung wurde vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel