Frage an Volkmar Vogel von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vogel!
In Ihrer Antwort auf die von Herrn Gerhard Stuchlik gestellte Frage,ob Sie an der Abstimmung zum Meldegesetz teilgenommen hätten und wenn ja, wie Sie dort entschieden hätten, schreiben Sie, Zitat Herr Volkmar Vogel:
"Ich selbst war bei der Debatte und der Abstimmung nicht dabei, da ich zeitgleich eine Besuchergruppe – vor allem mit Feuerwehrleuten vom Kreisfeuerwehrverband Altenburg und der Freiwilligen Feuerwehr Gera-Hermsdorf – durch das Reichstagsgebäude und auf die Kuppel geführt habe."
http://www.abgeordnetenwatch.de/volkmar_vogel-575-38020--f348929.html#q348929
Ich empfinde Ihr Verhalten grotesk, ich weise auf Bedenken zum neuen Gesetz:
Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband sprach im MDR von einem Datenskandal. Der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri, forderte die Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen"
Frage 1:
Nichts gegen den Kreisfeuerwehrverband Altenburg und die Freiwillige Feuerwehr Gera-Hermsdorf, aber ist es nicht sehr unpassend, dass Sie eine Veranstaltung mit eher privaten Charakter einer Abstimmung vorziehen, welche die Persönlichkeitsrechte aller Bürger/innen Ihres Wajlkreises betrifft?
Frage 2:
Haben Sie vielleicht an dem Abend die Funktion eines (oft unterbezahlten) Toristenführers mit Ihrem eigentlichen Job als (hochbezahltem) Bundestagsabgeordneten verwechselt, der in einer solch wichtigen Abstimmung nicht fehlen sollte?
Frage 3:
Können Sie sich einen solchen Funktionswechsel in anderen Berufen
ohne negative Konsequenzen für den oder die jeweilige/n Arbeitnehmer/in vorstellen?
Frage 4:
Was halten Sie von dem beschlossenen Gesetz?
Frage 5:
Sollten Sie die kritischem Stimmen zu dem neugefassten Meldegesetz teilen,
werden Sie sich für eine Reform dieses Gesetzes einsetzen?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
herzlichen Dank für Ihrer Fragen vom 14.07.2012, die ich wie folgt beantworte:
Frage 1-3:
Ich versichere Ihnen, dass der Aufenthalt einer Besuchergruppe aus meinem Wahlkreis im Reichstag alles andere als einen privaten Charakter trägt. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter ist es u.a. eine meiner wichtigsten Aufgaben, für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aus meiner Heimat ein offenes Ohr zu haben.
Auch angesichts der öffentlichen Debatte über Inhalt und Zustandekommen der Novelle des Meldegesetzes, ist es meines Erachtens unverzichtbar, dass dem Souverän, die Möglichkeit zum aktiven Austausch mit seinen gewählten Volkvertreten im Parlament eröffnet wird.
Die Planung eines Besuchs im Reichstag mit gleichzeitiger Diskussion zwischen Abgeordnetem und Bürgern hat i.d.R. einen mehrmonatigen Vorlauf auf beider Seiten. Auch aus diesem Grunde versuche ich soweit wie möglich, ein vereinbartes Treffen mit den Menschen meiner ostthüringischen Heimat stets zu ermöglichen. Solange meine Anwesenheit durch namentliche Abstimmungen oder meine eigene Berichterstattung im Plenum nicht zwingend erforderlich ist, werde ich mich deshalb im Zweifelsfalle immer für ein Zusammentreffen mit politisch Interessierten aus meiner Region entscheiden.
Frage 4-5:
Es ist das gute Recht eines jeden Bürgers der Bundesrepublik Deutschland durch den Besuch des Reichstages und in der Diskussion mit einzelnen Angeordneten ein genaueres Verständnis von den parlamentarischen Abläufen zu erhalten. Diese Möglichkeit steht jedem offen und hilft zu verstehen, wie das Gesetzgebungsverfahren in unserer Bundesrepublik funktioniert. Würden noch mehr Menschen diese Möglich nutzen, wäre die Aufregung über das kürzlich novellierte Meldegesetzt vermutlich weniger dramatisch.
Fakt ist, dass im zuständigen Ausschuss einer kurzfristigen Änderung am Gesetzestext zugestimmt wurde und der Bundestag den gefassten Ausschussbeschluss 1:1 übernommen hat. Fakt ist jedoch auch, dass alle beteiligten Ministerien und Fraktionen von dieser Änderung zeitnah in Kenntnis Gesetz wurden.
Dies entspricht der normalen (zustimmungspflichten) Gesetzgebung, die nun dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird. Bei Dissens zwischen den beiden Kammern geht die Novelle in den Vermittlungsausschuss. Darin zeigt sich der unschlagbare Vorzug des föderalen Parlamentarismus: Der durchaus kritisch zu bewertenden Passus im Meldegesetz kann und wird vermutlich geändert, bevor die Novelle endgültig mit Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft tritt.