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Frage von Manuel H. •

Frage an Volkmar Vogel von Manuel H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Vogel,

seit geraumer Zeit ist das Eintreten einer allgemeinen Chippflicht für jeden Hundehalter bekannt.
Für sogenannte Kampf- & Gefahrenhunde sowie Tierärztlich bekannte "Beißer" sehe ich dies auch durchaus ein, aber warum eine allgemeine Verpflichtung?
Unsere Ordnungshüter bekommen es bisher ja auch nicht hin zB die Maulkorbpflicht bei Großhunden durchzusetzen oder dafür zu sorgen, das Halter bestraft werden, deren Hunde auf die Gehwege koten.
Von Politikern und Tierärzten höhrt man immer, dass das Chippen gänzlich ungefährlich sei, dabei ist bei Züchtern und Vereinen allgemein bekannt, das dieser Vorgang bei Welpen und alten Hunden uU sogar tötlich verlaufen kann...
Sonderregelungen zB durch Bestätigung eines Tieraztes gibt es laut Ordnungsamt nicht, womit jedem Halter eine 50/50 Chance offen steht, entweder Strafe zahlen oder das Risiko den Gefährten vor der Zeit zu verlieren...
Wie ist ihre Meinung zu diesem Chipzwang?
Würde das Tätowieren nicht zur Idendifikation genügen? Immerhin sind hierbei Betrugsfälle seltener und schneller nachweisbar, wohingegen ein Chip manipuliert oder entfernt und einem "Fremdhund" eingesetzt werden kann, ohne danach Beweise zu finden.
Zudem werden durch diese Pflicht viele Hunde in Heimen landen, da Kosten nicht gezahlt werden können. Soll auf diese Weise zB Harz IV Empfängern die Hundehaltung unterbunden werden?
Zudem werden auf diesem Wege die weiteren Ausgaben zur Hundehaltung nochmals erhöht und dennoch sind Hunde "nur eine Sache" ohne Rechte...
Sollten nicht eher Haltungsbedingungen überdacht werden, anstatt eine unnötige Verpflichtung einzuführen?
Es gibt nach meiner Ansicht deutlich bessere Wege den Schutz vor Hundeattacken zu gewährleisten, als eine kostenpflichtige Zwangschippung.

Über ihre Meinung zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß
M. Höhn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Höhn,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Februar 2012.

Die Zwangschippung von Hunden ist ein Thüringer Landesgesetz und unterliegt daher nur bedingt unserer Kontrolle. Gerne antworte ich aber dennoch auf Ihre Frage.

Der Zwang, seine Hunde zu chippen, wurde zum 1. September 2011 eingeführt. Die Begründung hierfür liegt in einer leichteren Zuordnungsmöglichkeit von Hunden zum Halter. Diesen Vorteil hat man in drei Fällen: bei entlaufenen Tieren, bei ausgesetzten Tieren und bei Hundeattacken. Damit haben wir die Vorteile dieses Verfahrens nicht nur bei großen Hunden bzw. Kampfhunden, sondern auch beim vielleicht entlaufenen kleinen Dackel.
Chips gelten – entgegen ihrer Aussage – allgemein als nicht manipulierbar.
Tödliche Vorfälle beim Chippen sind mir im Rahmen meiner Recherche zwar als Einzelfälle begegnet, scheinen aber keine signifikante Häufung zu haben. Verstehen Sie mich aber nicht falsch: es ist immer traurig, wenn der geliebte Vierbeiner stirbt. Dies liegt dann aber an einer nicht sachgemäß ausgeführten Chippung und nicht am Chip an sich. Behandlungsfehler passieren leider auch den besten Ärzten – mir ist bewusst: dies ist nur ein schwacher Trost.

Letztlich begrüße ich die Einführung von klaren Regeln, die für jedermann Gültigkeit haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages