Frage an Volkmar Vogel von Jens M. bezüglich Verkehr
Sehr gehrter Herr Vogel was ist an dieser Aussage dran:
Die Finanzbehörden planen Änderungen bei der Gewerbesteuer. Demnach sollen die Trassengebühren (Eisenbahn)als eine Art Miete für die Nutzung der Gleise angesehen werden. Damit müsste ein bestimmter Anteil versteuert werden und dass die Benachteiligung der Schiene im Vergleich zur Straße verstärkt werde: Für den Lkw soll diese Steuer nicht infrage kommen.
Warum erfolgt immernoch die Diskriminierende Ungleichstellung in der Besteuerung des Eisenbahnverkehrs im vergleich zu Strassen und Luftverkehr.
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage.
In der vergangenen Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag Unterschiede bei der Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung fremden Betriebskapitals beseitigt. Damit haben wir die kommunale Steuerbasis stabilisiert. Es wurde dabei festgelegt, dass auch der Miet- und Pachtaufwand der Nutzung fremder beweglicher Güter bei der Hinzurechnung einzubeziehen ist. Derzeit befindet sich dies allerdings noch in der Erörterungs- und Prüfphase, inwieweit davon auch Schienentrassen betroffen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages