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Volkmar Vogel
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Frage von Michael K. •

Frage an Volkmar Vogel von Michael K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Vogel.

-- Ich gehöre nicht Ihrem Wahlkreis an, schreibe Ihnen daher weil Sie Mitglied im Bauausschuss sind --
Ich bin ein einfacher Angestellter und habe mir 2007 ein MFH zur Altersvorsorge angeschafft. In den letzten Jahren mußte ich bedauerlicher Weise feststellen das Eigentümer von der Politik fast aussichtslos alleine gelassen werden. Grund meiner Feststellung ist die Tatsache, das ich in der jüngeren Vergangenheit gleich von drei Mietprellern fast in den persönlichen, finanziellen Ruin getrieben wurde. Nicht nur das mir per Gesetz verboten wird diesen Mietprellern gleich die Wohnung zu kündigen, sondern auch das sogar Unterstützung der Mietprellern im Falle von Hartz 4 Empfängern von Städten und Kommunen gewährt wird. Mit amtlicher Unterstützung bekommen diese Klienten direkt eine neue Wohnung zugewiesen, der alte Mietvertrag ist noch gültig.
So oder so ähnlich klagen dutzende Wohnungsinhaber von einzelnen Eigentümern bis hin zu großen Wohnungbaugesellschaften. Da dieses Klientel genau weiß das man fast gar nichts machen kann, bzw. erst dann wenn es zu spät ist, passiert da auch garnichts. Da müssen einzelne Wohnungen bis hin zu Treppenhäuser , Eingangstüren nahezu komplett saniert werden. Wann wird diesen Menschen endlich mit drastischen Strafen gedroht, zeitnah ausgesprochen und vollstreckt. Und nicht erst eine Räumungsklage die nach 1, 5 Jahren ausgesprochen wird. Selber habe ich es erlebt das es Menschen gibt die Unterschriften zu dem Zwecke fälschen um dem neuen Wohnungsinhaber mitzuteilen das diese immer gleich ihren Verpflichtungen beim alten Eigentümern nachgekommen sind. Vorschlag wäre hier eine Bundesweite Webseite (Datenbank) wo dieser Personenkreis erfasst werden kann. Was gedenkt die Politik hier endlich zu unternehmen ?

Mit freundlichem Gruß
Michael Kaiser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kaiser,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Juni.

Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP ist ein Vorgehen gegen das sogenannte Mietnomadentum vorgesehen. Derzeit liegt auch ein Referentenentwurf hierfür vor. Die Änderungen sind also bereits im politischen Prozess der Umsetzung.

Drei zentrale Änderungen möchte ich Ihnen vorstellen:
1. Bisher war es so, dass bei der Räumung der Gerichtsvollzieher auch das Mobiliar etc. mitgeräumt hat. Dies wird durch die Verankerung der so genannten „Berliner Räumung“ im Gesetz in Zukunft anders sein. Hierbei übernimmt der Gerichtsvollzieher lediglich eine Abnahme der Wohnung. Die Entsorgung kann der Vermieter in Zukunft über selbst gewählte Unternehmen vornehmen lassen.
2. Es wird eine Kündigungsrechtverbesserung z.B. beim Kautionsleistungsverzug geplant.
3. Außerdem soll es eine Änderung der Zivilprozessordnung geben. Oftmals ist es ja so, dass Mietnomaden mit angeblichen Ansprüchen auf Mietminderung die Zahlung einstellen. Das Gericht kann dann eine Hinterlegungsanordnung für die Miete erlassen. Kommen die Mieter dem nicht nach, soll der Vermieter in Zukunft einen leichteren Kündigungsweg haben.

Daneben gibt es noch weitere Detailänderungen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel
Mitglied des Bundestages