Frage an Volkmar Vogel von Martin B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Vogel,
ich komme nicht aus Ihrem Wahlkreis, wende mich aber an Sie, da Sie im
Ausschuss für Bauwesen tätig sind.
Zur Zeit wird in en Medien berichtet, dass eine Änderung der Energieeinsparverordnung geplant ist.
Das soll einen Zwang zur Sanierung von Altgebäudenbeinhalten sowie eine Verschärfung der Dämmvorschriften für Neubauten beinhalten.
Meine Frage hierzu ist: Ist es im Sinne des Rechtsstaates, den Menschen derartige Vorschriften zu machen, selbst wenn die Dämmaßnamen von den Kosten her gesehen unwirtschaftlich sind?
Oder gar ökologisch unwirksam?
Konkrete Beispiele:
1.Eine Wärmepumpe erzeugt aus rund 7000 kW/h Strom eine Wärmeenergie von 20.000 kW/h für die Beheizung eines Wohnhauses. Nur die Kraftwerke haben einen Wirkungsgrad von ca. 35%. Das bedeutet, von Ende zu Ende gedacht, dass das Kraftwerk rund 20.000 kW/h Primär- oder Nuklearenergie dafür aufwenden muss. Klasse, nicht wahr?
2. Für die Nachrüstung mit einer Solaranlage für die Brauchwassererwärmung wurde mir ein Kostenrahmen von ca. 4000 EUR genannt. Die Kosten für die Warmwasserbereitstellung liegen bei mir bei etwa. 150 EUR p.a. Die Anlage würde sich erst nach 25 Jahren amortisieren. Ob die Solaranlage diesen Zeitraum wohl überlebt? Bei der Sparkasse wäre das Geld offenbar besser angelegt.
Ich persönlich kenne niemanden, der nicht an einer Energie- bzw. Kostenersparnis interessiert ist.
Das Problem ist das Kosten/Nutzenverhältnis der Maßnahmen. Von daher, lehnen Sie diese Gesetzesvorlage ab und lassen sie die Menschen selbst entscheiden. Die wissen schon ,was richtig ist und was nicht.
Es entsteht eher das Gefühl, dass durch Novellierung von Gesetzen in erster Linie Geschäfte angeschoben werden sollen. Der Nutzen für den Menschen kommt gar nicht vor.
Insofern nur ein Frontalangriff auf das Eigentum der Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Brinkmann
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Juni.
Ich kann Sie dahingehend beruhigen, dass ich dieses Thema schon seit Jahren genau in Ihrem Sinn vertrete. Das Wirtschaftlichkeitsgebot muss (und wird nach dem aktuellen Stand) berücksichtigt bleiben. Nur die Anforderungen an Neubauten werden in der EnEV 2012 maßgeblich erhöht.
Die Bundesregierung plant mit einem Sanierungsfahrplan für Bestandsgebäude bis 2050 80% des Primärenergiebedarfs zu mindern. Der Eigentümer soll dabei selbst bestimmen können, wo er ansetzt: Gebäudehülle, Heizungsanlage, Einsatz Erneuerbarer Energien und die Reihenfolge von Maßnahmen. Wirtschaftliche Anreize sollen dafür sorgen, dass die Eigentümer diese Schritte gehen – Verpflichtungen oder Zwangsmaßnahmen wollen wir nicht! Die CDU und ich setzen nämlich auf den mündigen Bürger, der – wie Sie es treffen beschrieben haben – an Energie- bzw. Kostenersparnissen interessiert ist, aber auch auf die Wirtschaftlichkeit achtet.
Mit freundlichen Grüßen,
Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages