Frage an Volkmar Vogel von Siegfried B. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Vogel;
am 31.05.2011 konnte ich im Fernsehen verfolgen, dass ehemalige DDR – Flüchtlinge, sofern sie nach 1936 geboren sind, eine geringere Rente erhalten, als ihnen zugesichert war.
Ein Mann sprach von 900 € Rente, die ihm zustünden, er aber nur 440 € bekäme.
Wieso ist denn dies so?
Wird hier etwa die Zwei-Klassen-Renten-Theorie auch für ehemaligen DDR – Flüchtlingen praktiziert?
Mit freundlichem Gruß
Siegfried Beer
Sehr geehrter Herr Beer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit der Wiedervereinigung wurden alle ehemaligen DDR-Bürger in das gesamtdeutsche Rentenrecht überführt. Es wurde also kein Zwei-Klassen-Recht geschaffen, sondern ein einheitliches Recht. Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR wurden während der deutschen Teilung im Westen nach dem Fremdrentenrecht behandelt. Nach der Wiedervereinigung gilt für Sie das gesamtdeutsche Rentenrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestags