Frage an Volkmar Vogel von Erdmute und Manuel K. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Vogel!
Wir wenden uns mit Bitte um Auskunft an Sie. Unser Sohn erhält Leistungen zur Ausbildungsbeihilfe von der ARGE Altenburg. Den Mitarbeitern dort ist ein Fehler unterlaufen, so das unser Sohn für zwei Monate mehr Geld erhielt, als ihm zusteht. Sicher hätte er sich wundern müssen und den Sachverhalt überprüfen lassen müssen. Heute erhielt er ein Schreiben, mit dem er zur Nachzahlung/Rückzahlung aufgefordert wird.Allerdings ist eseine Unverschämtheit, in welcher Form das geschieht; "sie sollen eine Stellungnahme zur beabsichtigten Rücknahme der Bewilligungsentscheidung " abgeben. Was soll das?! Er hat doch keinen Fehler gemacht. Was ist das für verquastes beamtenseutsch? ...Er wird das, seinen Möglichkeiten entsprechend in Raten tun. Wir regen uns aber auch darüber auf, das es für solche Fälle einen Vordruck gibt. Machen die Mitarbeiter/innen dort ständig solche Fehler? Müssen wir als Steuerzahler deren Fehlarbeit bezahlen? Wer kontrolliert eigentlich die Arbeit der Mitarbeiter/innen dort?
Mit freundlichen Grüßen,
Familie Kunze
Sehr geehrte Familie Kunze,
leider ist es so, dass auch Behörden Fehler machen. Genauso kann es uns auch bei Steuererklärungen und anderen Dingen passieren. Bitte fassen Sie es nicht persönlich auf, dass die Behörden in solchen Fällen dann auf Musterschreiben oder Formulare zurückgreifen. Es ist leider oft Vorschrift bei Verfehlungen auf diese Schreiben zurückzugreifen.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich in Altenburg viele zuverlässige und kompetente Mitarbeiter kennengelernt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel