Frage an Volkmar Vogel von Günter L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Vogel,
vielen Dank für Ihre Antwort, die ich jedoch nicht richtig verstanden habe und deshalb nochmals nachfragen muß.
Also die Krankenkassen haben im Interesse der Beitragszahler die Pflicht und damit auch den Aufwand die Rechnungen der Krankenhäuser zu prüfen. Wenn diese richtige Rechnungen prüfen, müssen sie eine laut Ihrer Aussage eine „Aufwandsentschädigung“ von 300 Euro an die Krankenhäuser bezahlen?
Was würden Sie sagen, wenn Sie beim prüfen Ihrer Handwerkerrechnung Rückfragen beim Handwerker haben und der Ihnen dafür 300 Euro in Rechnung stellt, wenn diese unberechtigt waren?
Gibt es noch einen Bereich der Gesellschaft/ Wirtschaft wo diese Art der „Aufwandsentschädigung“ bei der Rechnungsprüfung praktiziert wird, außer in Ihrem Gesundheitswesen?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
G. Lang
Sehr geehrter Herr Lang,
ich bin der Auffassung, dass eine Handwerkerrechnung nicht 1 zu 1 mit der Rechnungslegung im Krankenhaus vergleichbar ist. Im Gesundheitssystem geht es um Menschen und nicht um eine Sache.
Bei allen Problemen gehört unser Gesundheitssystem zu den weltweit besten. Verwaltungsakte sind dabei ärgerlich, aber wichtig ist doch, dass jedem in Not geholfen wird und jeder die medizinisch notwendige Behandlung erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel, MdB