Portrait von Volkmar Vogel
Volkmar Vogel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Volkmar Vogel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Günter L. •

Frage an Volkmar Vogel von Günter L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Vogel,
ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie noch ein gesundes und erfolgreiches 2011.

Unsere Bundeskanzlerin, Frau Merkel, sagte am Ende ihrer Neujahrsansprache:
“Dafür brauchen wir Sie: die Menschen, die etwas besser machen wollen, die sagen: Geht nicht, gibt´s nicht, die eine Idee haben und den Mut, sie auch umzusetzen. Der Philosoph Karl Popper hat gesagt: "Die Zukunft ist weit offen. Sie hängt von uns ab, von uns allen." Lassen Sie uns in diesem Sinne mit Ideen, mit Neugier, mit Leidenschaft und mit dem Blick für den Nächsten die Lösung neuer Aufgaben anpacken.“

Deshalb wende ich mich auch wiederholt an Sie.
Offensichtlich hat sich das Kontrollsystem von Rechnungen der Krankenhäuser an die Krankenkassen bewährt, denn sonst hätte man es ja schon längst abgeschafft. D.h., wenn bei der Rechnungskontrolle durch die Krankenkassen kein Fehler gefunden wird, müssen diese an die Krankenhäusern dafür 300 Euro bezahlen.

Warum wird dieses bewährte System nicht auch bei der Kontrolle der Einkommenssteuererklärung durch das Finanzamt schnellstens eingeführt? Oder sollte man lieber sofort die 300 Eurozahlung abschaffen?
Die Regierung hat ja gezeigt, das sie in der Lage ist kurzfristig Gesetze zu verabschieden, wie z.B. die Halbierung der Mehrwertsteuersätze für Übernachtungen in Hotels.

Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen aus Greiz
G. Lang

Portrait von Volkmar Vogel
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lang,

vielen Dank für Ihre Neujahrsgrüße. Ich wünsche auch Ihnen und Ihrer Familie ein gutes neues Jahr 2011.

Es ist richtig, dass die Krankenkassen an die Krankenhäuser 300 Euro zahlen, wenn nach einer Prüfung keine Beanstandungen vorliegen. Dies ist jedoch eine Aufwandsentschädigung.

Bei der Einkommensteuererklärung stellt sich der Zusammenhand neben der sachlichen Richtigkeit anders dar: Es wird überprüft, ob der Steuerzahler weitere Steuern zahlen muss oder eine Rückerstattung erhält. Deswegen kann man nicht von einer Aufwandsentschädigung sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel, MdB