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Volkmar Vogel
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Frage von Steffen S. •

Frage an Volkmar Vogel von Steffen S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Vogel,
hiermit möchte ich Sie fragen, wieso Sie heute für die Verlängerung von AKW Laufzeiten gestimmt haben. Sie als Abgeordneter dürften spüren, dass der Großteil der Bevölkerung auch in unserem Landkreis gegen die Verlängerung ist.
Ich möchte hier nicht weiter auf die fehlende Endlagerung, besonders mit Blick auf die Sauerei bei Asse und Schacht Konrad und die Gefahren der alten AKWs (etwa durch Terroranschläge) eingehen.
Ich möchte von Ihnen allerdings wissen, wie Sie einer Verlängerung zustimmen konnten, obwohl dies völlig kontraproduktiv für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien ist. Thüringen hat keinerlei Vorteile von längeren AKW-Laufzeiten, allerdings werden die starken erneuerbaren Thüringer Energieerzeuger behindert. Unsere Stadtwerke werden vor neue Tatsachen gestellt, sodass Sie ihre Investitionen in dezentrale Energieerzeugung überdenken oder schon getätigte bedauern müssen.
Auch das Verfahren der Gesetzgebung ohne Bundesrat ist mehr als bedenklich, sodass sogar Bundestagspräsident Lammert (CDU) Bedenken hat und die CDU geführte Thüringer Landesregierung eine Klage gegen das Gesetz erwägt, das Sie heute beschlossen haben.
Ich halte ihr Abstimmungsverhalten den regionalen Interessen für völlig abträglich und nur dem Oligopol der 4 AKW-Konzerne dienlich, die mit (abgeschrieben!) AKW´s den kleineren Stromerzeugern das Leben schwerer machen. Selbst das Argument von billigeren Atom-Strom für Endverbraucher greift nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Sorg/ Mehla

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sorg,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28.10.2010.
Die christlich-liberale Bundesregierung hat ein langfristig ausgerichtetes Energiekonzept entwickelt. In diesem Konzept geht es eben nicht darum mit einer kurzen Perspektive das ein oder andere Planspiel als das allein gültige zu erklären, sondern eine langfristig gesicherte Energieversorgung der Bürger sicherzustellen. Dies gibt uns Zeit, an der Stärkung der Erneuerbaren Energien, an Speichertechnologien und an einer neuen Stromnetzinfrastruktur zu arbeiten. Daher ist die Laufzeitverlängerung keine Hemmschwelle für Erneuerbare Energien, sondern ein Beitrag zur Energiewende mit gleichzeitiger Versorgungssicherheit.

Die Energieversorger haben durch die Laufzeitverlängerung finanzielle Vorteile. Einen Großteil schöpfen wir jedoch mit der Brennelementesteuer und dem Fonds für Erneuerbare Energien ab. Damit beteiligen sich die Konzerne auch an der Weiterentwicklung der Green Economy. Natürlich birgt die Atomkraft Risiken. Jedoch sind diese nicht unkalkulierbar. Im Zuge des Energiekonzeptes wird es eine Novellierung des Atomgesetzes geben, durch die man die Kraftwerke auf den heutigen Stand der Technik bringt. Dies wurde durch den angestrebten frühzeitigen Ausstieg der rot-grünen Bundesregierung vernachlässigt.

Zur Beteiligung des Bundesrates kann ich Ihnen, da ich kein Jurist bin, nur sagen, dass der Bundesrat auch schon bei dem Ausstiegsbeschluss nicht beteiligt wurde. Daher sehe hier jetzt nur eine spiegelbildliche Vorgehensweise.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages