Frage an Volkmar Vogel von Markus D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Vogel!
In den letzten Tagen wurde im Bezug auf die Neufassung des Gesetzes zur Sicherungsverwahrung von Abgeordneten der Union diskutiert, ob die Namen und Wohnorte von Sexualstraftäter öffentlich gemacht werden sollen. Wie stehen Sie zu dieser Frage?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Ditz
Sehr geehrter Herr Ditz,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10. August 2010 zur Neufassung des Gesetzes zur Sicherungsverwahrung.
Es soll sich um bundesweit ca. 70 Täter handeln, von denen die ersten bereits in Freiheit entlassen worden sind. Die Mehrzahl der Oberlandesgerichte hat allerdings bislang eine Freilassung aufgrund des EGMR-Urteils abgelehnt. Gleichwohl erscheint es notwendig, verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, um einen rechtlichen „Flickenteppich“ mit unterschiedlichen Entscheidungen für vergleichbare Sachverhalte zu vermeiden. Dazu liegen bereits die ersten Entwürfe der Rechtspolitiker vor und ich unterstütze eine schnellstmögliche parlamentarische Behandlung dieser Frage.
Die Sicherheit der Bürger ist und bleibt für die CDU oberstes Gebot. Deshalb gilt für uns auch die Maxime: Kein Täter darf in Freiheit kommen, solange er für die Allgemeinheit noch eine schwerwiegende Gefahr darstellt.
Allerdings hat für die Strafverfolgung von Tätern und die Sicherheit der Bürger alleine der Staat das Monopol. Deswegen lehne ich einen sogenannten öffentlichen Pranger ab. Ich bin für eine kontrollierte Unterbringung von Personen, von denen weiterhin Gefahren ausgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages