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Frage von Naseer A. •

Frage an Volkmar Vogel von Naseer A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vogel,

ich bin ein gläubiger Ahmadie und lebe hier in Deutschland. Die Ahmadiyya-Muslim-Gemeinde ist der wahre Islam. In Deutschland wohnen mehr als 30.000 Ahmadies und weltweit gibt es mehr als 150 Millionen Ahmadies. Für mehr Informationen besuchen sie unsere Website : www.ahmadiyya.de.

Ich wollte sie fragen warum Sie im Bundesparlament nichts gegen sie Verfolgung der Ahmadiyya-Mitglieder in Pakistan und in vielen anderen Ländern unternehmen?

Wie sie wahrscheinlich gehört haben, wurden 2 Anschläge auf die Moscheen der Ahmadiyya Muslim Gemeinde verübt. Dort wurden 95 unschuldige Ahmadies umgebracht und weitere 125 Leute wurden verletzt, zuteil schwer.

Diese Tat wurde von Terroristen verübt aber die Polizisten die dort im Einsatz waren haben kaum den Geiseln geholfen und haben zugeguckt. Die unschuldigen Leute haben sich selber geholfen und dabei ihr Leben verloren. Kein einziger deutscher hochrangiger Politiker hat irgendetwas zu dieset Tat gesagt.

Wir Ahmadies werden schon seit 1970 in Pakistan verfolgt und viele Leute von uns müssen sterben.
Seit 1974 gibt es ein Gesetz in Pakistan das besagt: Das die Ahmadiyya-Muslim Gemeide in Pakistan nicht als Muslime anerkannt werden und wenn sie in ihren Moscheen weiter ihre Gebete ausführen , können sie ins Gefängnis gesteckt werden oder sie können sogar angegriffen werden. Seit mehr als 36 Jahren hat niemand hier in Deutschland noch in irgendeinen westlichen Land dagegen was getan.

In Ägypten,Indonesien,Indien,Syrien,Bangladesh,Malaysia und noch viele andere Länder sind auch sowelche Staaten die gegen uns sind und den dort lebenden Gemeindemitglieder es schwer machen ihre Religion frei auszuführen.

Deswegen versuchen viele Ahmadies nach Deutschland zu fliehen. Hier in Deutschland können wir unseren Glauben frei ausführen.

Ich frage mich warum Sie im EU-Parlament nichsts dagegen unternehemen?
Denn Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht.Mich würde auch ihre Meinung dazu interessieren?

Danke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ahmed,

vielen Dank für Ihre Frage vom 09. Juni 2010.

Religionsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht und in Deutschland ist sie im Artikel 4 des Grundgesetzes fest verankert. Sie umfasst das Recht, sich zu einer Religion zu bekennen und nach seiner religiösen Überzeugung zu leben, aber auch das Recht keinen Glauben zu haben. Selbstverständlich ist auch das Recht, seine Religion zu wechseln Bestandteil der Religionsfreiheit.

Um dieses religiöse Selbstverständnis auch über die Landesgrenze hinweg bekannt zu machen, haben die Koalitionsfraktionen am heutigen 08. Juli einen Antrag mit dem Titel "Religionsfreiheit weltweit schützen" in das Plenum eingebracht. Damit dokumentiert der Bundestag, dass alle Religionen und deren verschiedenen Strömungen, im Sinne des Artikel 4 GG, schützenswert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel