Frage an Volkmar Vogel von Fabian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vogel,
im Zuge des Beschlusses des "Zugangserschwerungsgesetzes" durch den deutschen Bundestag wurde eine ePetition ins Leben gerufen, die bis zu ihrem Auslaufen 134000 Menschen unterzeichnet haben. Die Initiatorin hätte demnach vom deutschen Bundestag angehört werden müssen. Wie kann es aber sein, dass diese Anhörung erst nach dem Beschluss dieses Gesetzes angesetz war? Was sagen Sie dazu, dass hier der Wille des Volkes offensichtlich mit einer nicht zu überbietenden Ignoranz mit Füßen getreten wird damit ein Gesetz, welches das bürgerliche Recht zur informationellen Selbstbeständigung massiv gefährdet, in Gesetzesform gebracht werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schrumpf
Sehr geehrter Herr Schrumpf,
selbstverständlich werden die Rechte der Petentin (Frau Franziska Heine) sowie deren zahlreicher Unterstützer gewahrt bleiben. Ebenso wird Ihr die Möglichkeit eingeräumt werden in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschuss Ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Doch durch eine Petition wird ein Gesetzes-Vorhaben nicht automatisch gestoppt und sofort ausgesetzt. Die von Ihnen angesprochene e-Petition "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" steht noch ganz am Anfang des Verfahrensweges.
Im Übrigen möchte ich an der Stelle sagen, dass das von dem Bundestag auf den Weg gebrachte Gesetz nur dazu dient, die abscheuliche Kinderpornographie zu unterbinden. Mit der Stopp-Kennzeichnung und dem Sperren von einschlägigen Web-Seiten wird hier ein erster Baustein gelegt, um gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen zu können. Mir ist klar, dass dies keine Patentlösung oder ein Allheilmittel ist. Ich will dem verabscheulichen Geschäft mit der Unschuld unserer Kinder aber nicht tatenlos zusehen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen: Ich bin nicht bereit, bei diesem Thema über irgendeine Rechtsauslegung zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel