
(...) Entgegen Ihrer Darstellung ist der Deutsche Bundestag mitnichten entmächtigt. Alle Beschlüsse des Gouverneursrates oder Direktoriums, durch die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages betroffen ist, sind, mit Ausnahme der Kapitalabrufe, von einer vorherigen Zustimmung des Parlamentes abhängig. Deutschland hat jeweils im Gremium des ESM ein Vetorecht, hinzu kommt, dass der deutsche Vertreter ohne eine Zustimmung des Bundestages mit Nein stimmen muss. (...)