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Volker Wissing
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Frage von Heinrich H. •

Frage an Volker Wissing von Heinrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

auf meine Anfrage vom 30.07.2012 haben Sie mir zwar ein umfangreiches Dokument zukommen lassen, zu meiner klar formulierten Frage nach dem Demokratieabbau im Zuge der Euro-"Rettung" finde ich aber keine Bemerkung. Darf ich auch dazu noch eine Stellungnahme von Ihnen erwarten ?

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Heinrich Heyel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Professor Heyel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. September 2012.

Den ESM mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gleichzusetzen, halte ich nicht nur für sachlich falsch, sondern auch für historisch vollkommen verfehlt.

Entgegen Ihrer Darstellung ist der Deutsche Bundestag mitnichten entmächtigt. Alle Beschlüsse des Gouverneursrates oder Direktoriums, durch die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages betroffen ist, sind, mit Ausnahme der Kapitalabrufe, von einer vorherigen Zustimmung des Parlamentes abhängig. Deutschland hat jeweils im Gremium des ESM ein Vetorecht, hinzu kommt, dass der deutsche Vertreter ohne eine Zustimmung des Bundestages mit Nein stimmen muss.

Ihre Auffassung, dass der ESM über keinerlei demokratische Legitimation verfügt, teile ich nicht. Dem Gouverneursrat des ESM gehören die Finanzminister der Euroländer an. Diese wiederum sind Repräsentanten ihrer jeweiligen demokratisch gewählten Regierungen.

Der ESM ist eine internationale Organisation. Die Immunität dieser Organisationen und ihrer Beschäftigten ist eine völkerrechtliche Gepflogenheit. Diese können Sie auch auf wikipedia ausführlich nachlesen:

"Die Jurisdiktionsimmunität beschränkt sich überwiegend auf solche Immunitäten, die erforderlich sind, um der Organisation die Wahrnehmung ihrer Funktionen zu ermöglichen. Es handelt sich um funktionelle Immunitäten. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt, wenn sie offizieller Natur sind. Allerdings sind für die Spitze der Organisationen, also z. B. den Direktor bzw. Generalsekretär und die oberste Führungsriege, häufig weitergehende Immunitäten vorgesehen, die neben den offiziellen Handlungen auch private Handlungen der betreffenden Personen und ihrer engsten Familienmitglieder umfassen; diese Immunitäten entsprechen sodann den Immunitäten, die den Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen."

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Organisation_%28V%C3%B6lkerrecht%29

Die Immunität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ESM entspricht internationalen Gepflogenheiten. Im Übrigen kann sie durch einen Beschluss des Gouverneursrates aufgehoben werden.

Die Verfassungskonformität des ESM wird auch von dem Bundesverfassungsgericht bestätigt, so dass ich davon ausgehe, dass damit auch Ihre diesbezüglichen Zweifel ausgeräumt sein dürften.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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