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Volker Ullrich
CSU
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Frage von Moritz L. •

Wie steht Ihre Partei zu Menschenrechten und Grundgesetz? Warum fällt es CDU/CSU trotz zahlreicher Juristen mit Bundestagsmandat immer wieder so schwer grundgesetzkonforme Gesetze zu verabschieden?

Sehr geehrter Herr Ullrich,

diese Fragen richte ich an sie als Bundestagsabgeordneten und Juristen.

Auf EU-Ebene wurde 2005/2006 eine Vorratsdatenspeicherung verabschiedet.
⇒ 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit der europäischen Grundrechtecharta.

Parallel dazu wollten CDU/CSU/SPD 2007 die Vorratsdatenspeicherung über Bundesrecht einführen.
⇒ 2010 beerdigte dann das Bundesverfassungsgericht diese Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig.

2015 versuchten es Ihre Parteien ein drittes Mal. Sie selbst stimmten damals auch dafür.
⇒ Nach Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens 2017 wurde die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bis heute ausgesetzt.

Nun hat Armin Laschet im Wahlkampf damit gedroht, dass es mit ihm eine Vorratsdatenspeicherung geben würde. Die Entscheidungen der Gerichte scheinen ihn und die CDU/CSU dabei nicht zu interessieren.

Ähnliches geschah mit anderen IT- und Polizeigesetzen.

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Sehr geehrter Herr Moritz L.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich der Verfassungskonformität einiger Gesetzgebungsvorhaben.

Vorweg ist es mir wichtig, deutlich zu machen, dass mir sowohl das verfassungskonforme Zustandekommen als auch ein verfassungsgemäßer Gesetzesinhalt, Herzensanliegen sind. Aufgrund dessen wird der Inhalt jedes Gesetzes einer sorgfältigen Überprüfung, auch unter Beteiligung des Bundesjustizministeriums, unterzogen. Es ist meine feste Überzeugung, dass die rechtstaatlichen Gebote unserer Verfassung auf legislativer Ebene zu wahren, zu schützen und zu beachten sind.

Unsere verfassungsrechtliche Ordnung sieht vor, dass Gesetze durch BVerfG und EuGH überprüft werden können. Das dahinterstehende Prinzip der „checks an balances“ bewirkt die Kontrolle von BVerfG über die Gesetzgebung des Bundestages und Bundesrates. Als Hüter der Verfassung hat das BVerfG die Möglichkeit, Gesetze für nichtig zu erklären.

Ich halte es für beachtlich, dass in einem funktionierenden Rechtstaat die Grenzen dessen, was im Einzelfall als verfassungswidrig gilt, austariert werden müssen. Gerade in komplexen Gesetzgebungsvorhaben ist deshalb die Frage der Verfassungskonformität juristisch äußerst strittig. So bestehen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung meines Erachtens nach wie vor verfassungskonforme Möglichkeiten, das Gesetzgebungsvorhaben umzusetzen. Dabei werden die ergangenen Urteile genauestens berücksichtigt.

Abschließend möchte ich noch daraufhin weisen, dass in der vergangenen Legislaturperiode 546 Gesetze verabschiedet wurden. Nur ein verschwindend geringer Bruchteil wurde gerichtlich beanstandet.

Nochmals möchte ich mich zu Menschenrechten und unserer Verfassung bekennen. Sie sind nach meiner tiefsten Überzeugung, der Kern eines guten gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Volker Ullrich, MdB

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