Frage an Volker Ullrich von Katrin S. bezüglich Umwelt
Was werden Sie konkret unternehmen und wie werden Sie im Bundestag stimmen um die EEG-Novelle zu ändern, damit unsere PV-Anlagen auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten?
Sehr geehrte Frau Schmid,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der sogenannten EEG-Novelle 2021. Am 30.10.2020 wurde der entsprechende Gesetzentwurf in der ersten Lesung im Bundestag behandelt – somit hat das parlamentarische Beratungsverfahren zur Novelle des EEG gerade erst begonnen.
Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.
Weiter ist positiv zu erwähnen, dass mit dem EEG das Langfristziel der Treibhausgasneutralität vor 2050 des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms gesetzlich verankert wird. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich im parlamentarischen Verfahren intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen mit dem Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
Mit freundlichen Grüße
Dr. Volker Ullrich