Frage an Volker Ullrich von Dr. Inge K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Ulrich,
wenn Sie in der 1. Lesung des WOMoG am 6.5.2020 von "Wohneigentum" sprechen, meinen Sie sicher "WohNUNGseigentum", denn diese kleine Differenzierung ist wichtig. Wenn Jemand WOHNEIGENTUM besitzt, ist damit auch der Besitz an Grund und Boden geregelt. Ich glaube, Wohneigentümer würden protestieren, wenn ihnen ein Verwalter zugeteilt würde.
Beim WohNUNGSeigentum erwirbt der Käufer neben seinem Sondereigentum an Wohnraum (umbauter Raum) einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück sowie dem Gemeinschaftseigentum. Für diesen "Mitgrundbesitz" kassiert die örtliche Gemeinde von Wohnungseigentümer/innen Grundsteuer.
Beide Wohnformen sind Eigentumsformen und dulden keinen Eingriff in Form von Enteignung. Der Entwurf des WEMoG greift erheblich in grundbuchmäßig abgesicherte Rechte von Wohnungseigentümern ein und entwertet damit ihr Eigentum.
Weiter trugen Sie vor: "Wenn wir durch dieses Gesetz aus der Eigentümerversammlung eine Art strukturelle gesellschaftliche Übereinkunft machen, angelehnt an das GmbH- oder an das Aktienrecht, dann müssen wir natürlich auch den Verwalter stärken, der Sachwalter für das Eigentumsrecht eines jeden Einzelnen ist." Sie haben demnach vor, das Wohnungseigentumsrecht an das Aktienrecht anzulehnen, ohne die Beteiligten zu fragen, ob sie das wollen - das wäre aber sehr übergriffig!
Auch trugen Sie vor: "Aber wenn der Verwalter gestärkt wird und er mehr Aufgaben hat, dann müssen wir ihm auch mehr abverlangen." Daraus leiten Sie die fast gebetsmühlenartig vorgetragene Forderung aller Parteien nach Sachkundenachweis für Verwalter ab, wohl wissend, dass Ihnen niemand widersprechen wird.
Wie kommen Verwaltungen dazu, Sachverwalter für fremdes Eigentum zu werden? Indem Eigentümer FREIWILLIG mit Verwaltern ihrer Wahl einen "Geschäftsbesorgungs-Vertrag" abschließen, und ihn für diverse Leistungen (Abrechnungen und Sonstiges) bezahlen!
GLEICHBERECHTIGTE GESCHÄFTSPARTNER sei die Devise im Verhältnis Wohnungseigentümer und Verwalter!
Herr Dr. Ulrich, sind Sie nicht auch der Meinung, dass das WEMoG unbedingt überarbeitungsbedürftig ist, denn einer Enteignung oder Teil-Enteignung der vielen Wohnungseigentümer/innen wollen Sie doch sicher nicht zustimmen, oder?
Mit freundlichen Grüßen
D. I. K.
Sehr geehrte Frau Dr. Karger,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. Lassen Sie mich vorab klarstellen, dass die von Ihnen in Ihrer Nachricht artikulierten Befürchtungen einer Enteignung oder Teil-Enteignung unbegründet sind. Viel mehr war es für uns als CDU/CSU- Fraktion im Deutschen Bundestag besonders wichtig, mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die Rechte der Eigentümer zu stärken. Anders als im Entwurf vorgesehen, entscheiden über teure und bedeutsame Angelegenheiten auch zukünftig immer die Eigentümer selbst und nicht der Verwalter. In den parlamentarischen Beratungen konnten wir erreichen, dass die Tätigkeit der Verwalter sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis begrenzt wird. Die Eigentümer behalten bei allen wichtigen Entscheidungen die Verantwortung. Wir stärken zudem den Beirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter. Insbesondere kann er Ansprüche gegen den Verwalter geltend machen. Zusätzlich wird die Aufgabe der Überwachung des Verwalters durch den Beirat im Gesetz verankert.
Wir als Union haben auf eine grundlegende Reform gedrängt, weil das WEG veraltet und reformbedürftig war. Mit der jetzigen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ebnen wir für die rund zehn Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland den Weg in die Zukunft. Wir schaffen den Rahmen dafür, dass der massive Modernisierungsstau in vielen Anlagen aufgelöst wird und mehr in den altersgerechten Umbau oder den Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos investiert werden kann.
Mit dem Ergebnis haben wir einen guten Kompromiss und damit verbunden einen fairen Interessenausgleich geschaffen, von dem alle Beteiligten profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Ullrich, MdB