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Volker Ullrich
CSU
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Frage von Jay S. •

Frage an Volker Ullrich von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Ullrich,

Bundestagspräsident Schäuble hat vor kurzem eine Wahlrechtsreform gefordert, weil der Bundestag durch Überhang - und Ausgleichsmandate zu groß wurde.

Was halten Sie von der Idee die 1. Stimme abzuschaffen und statt dessen hätte jeder Wähler 2 Stimmen auf der Liste. Ähnlich wie bei der Landtagswahlen in Bayern, könnte jeder entweder 2 Stimmen einer Person (z.B. auf Platz 30) vergeben oder die Stimmen auf 2 Personen listen übergreifend verteilen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dafür einsetzen könnten, dass auch in Zukunft Organspenden nur mit Zustimmung des Betroffenen oder seiner Familie gegeben werden können.

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Scharff,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen zur Wahlrechtsreform und zur Organspende.

In der Tat ist der aktuelle deutsche Bundestag mit 709 zu groß und eine Verkleinerung ist notwendig. Daher war es auch sehr zu begrüßen, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss am 26. August auf eine Reform des Wahlrechts verständigt haben. So wird in einem ersten Schritt zur Bundestagswahl 2021 einer Vergrößerung entgegengewirkt, indem zum einen bei Überschreiten der Regelgröße von 598 Mandaten bis zu drei Überhangsmandate unausgeglichen bleiben. Zum anderen wird eine teilweise Verrechnung von Überhang- mit Listenmandaten der gleichen Partei ermöglicht. Darüber hinaus bedarf es aber auch weiterer Reformen, um ab 2025 einen spürbar kleineren Bundestag zu erreichen. Deshalb ist es ferner sehr zu begrüßen, dass ab der Bundestagswahl 2025 die Anzahl der Bundestagswahlkreise auf 280 reduziert werden wird. Damit sinkt die Normgröße des Bundestages von jetzt 598 auf 560 Mandate. Überdies soll noch in dieser Legislaturperiode eine Kommission eingesetzt werden, welche sich mit weiteren Reform- und Entwicklungsmöglichkeiten des Wahlrechts befasst. Die Änderungen im Bundeswahlgesetz sollen zeitnah im Bundestag verabschiedet werden.
Der von Ihnen angesprochene Wegfall der Erststimme würde im Zweifel bedeuten, dass einige Regionen überproportional im Bundestag repräsentiert sind, während andere Wahlkreise keinen Bundestagsabgeordneten stellen. Solche "verwaisten" Wahlkreise wären nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich.
In Bezug auf Ihre zweite Anmerkung bezüglich der Gewissensentscheidung zur Organspende, kann ich Ihnen mitteilen, dass ich mich bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag gegen die sog. doppelte Widerspruchslösung und für die Zustimmungslösung entschieden habe. Für die Zustimmungslösung haben neben mir auch 431 andere Parlamentarier votiert und somit dürfen auch in Zukunft Organe nur mit ausdrücklicher Zustimmung entnommen werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Entscheidung zur Organspende ein selbstbestimmer Akt sein muss; aus dem Schweigen einer Person eine solch entscheidende Folge abzuleiten geht für mich zu weit.
Ich wünsche Ihnen auch weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Ullrich MdB

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