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Volker Ullrich
CSU
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Frage von Kurt R. •

Frage an Volker Ullrich von Kurt R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Ullrich,

Haben Sie für dieses Gesetz gestimmt? Wie rechtfertigen Sie diese Entscheidung?

https://netzpolitik.org/2019/bundestag-schafft-cum-ex-ausnahme-von-informationsfreiheit/

Mit freundlichen Grüßen
K. R.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der von Ihnen verlinkte Beitrag auf der Plattform netzpolitik.org thematisiert den Artikel 15 des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Jahressteuergesetzes 2019) und setzt selbige Regelung in Verbindung mit Cum-Ex-Gestaltungen. Zutreffend ist, dass durch eben genannten Artikel im Jahressteuergesetz der § 21a des Finanzverwaltungsgesetzes geändert und darin der Grundsatz der Vertraulichkeit für Beratungen von Bundes- und Länderfinanzbehörden konkretisiert wird. Diese Ergänzung entspricht jahrzehntelanger Praxis und dient lediglich der Klarstellung.
Eben jener Grundsatz ist auch nur verständlich und sinnvoll, denn nur so lassen sich der effektive Vollzug von Steuergesetzen und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleisten. Die Sitzungen der Gremien erfordern einen freien, vertrauensvollen Austausch der Beteiligten und sind daher nicht öffentlich. Dies ist notwendig, damit die Beratungen in einer Atmosphäre der Offenheit und ohne Zwang zur Berücksichtigung von außen eingebrachten Interessen erfolgen können. Hier steht der sachorientierte Austausch von Argumenten im Vordergrund, denn es geht primär um eine fachliche Klärung auf Arbeitsebene; die politische Ebene ist mithin schon komplett verlassen.
Ein Bezug zu den illegalen Cum-Ex-Gestaltungen ist hier nicht ersichtlich. Seit der Neuregelung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens in den Jahressteuergesetzen 2011 und 2012 sind die gesamten Cum-Ex-Gestaltungen international und national ausgeschlossen. Es gab einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, welcher sich der Problematik angenommen hat und in seinem 1000-seitigen Abschlussbericht die Rechtswidrigkeit solcher Gestaltungen konstatiert hat. Auch läuft mittlerweile die juristische Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle.
Lassen Sie mich Ihnen abschließend nochmals versichern, dass es sich bei der Änderung im Finanzverwaltungsgesetzes eben nicht, wie im Artikel suggeriert, um eine unangemessene Einschränkung der Transparenz handelt, sondern lediglich um die Klarstellung einer jahrzehntelangen Praxis.
Haben Sie nochmals vielen Dank für Ihre Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Ullrich MdB

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