Frage an Volker Ullrich von Dorothea-Ruth L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was werden Sie unternehmen um den Mietwucher einzudämmen und dadurch auch den vielen finanziell Schwachen einen angemessenen Wohnraum zu ermöglichen? Nur das Wohngeld zu erhöhen reicht meines Erachtens nicht aus, weil damit ja wieder die Gesellschaft die Zeche zahlt.
Ich wüsste gerne von Ihnen wie sich unsere Regierung eine Rente von 48% des Monatsgehaltes vorstellt - außer man ist Politiker oder verdient noch darüber? Als Krankenschwester in Rente könnte ich davon nicht leben und nicht sterben und eine angemessene Rücklage ist bei unserem Gehalt auch kaum möglich. Nun ist mein Beruf aber nicht das Ende der Fahnenstange. Es gibt viele Berufe bei denen man noch viel weniger verdient!
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Gerne nehme ich hierzu Stellung. Auf lange Sicht wird meines Erachtens nur ein Bündel an Maßnahmen Linderung auf dem angespannten Mietwohnungsmarkt bringen. Das Wohnen muss auch für Geringverdiener und die breite Mittelschicht bezahlbar sein. Deshalb werden wir Mieter vor zu starken Mieterhöhungen schützen und Geringverdiener bei den Wohnkosten stärker entlasten.
Auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 wurde bereits eine umfassende Wohnraumoffensive für 1,5 Millionen neue Wohnungen in Deutschland verabredet. Bund, Länder und Kommunen müssen bei der Umsetzung der Schaffung eines sozialen Ausgleichs bei der Mietentwicklung und der Entstehung von mehr Neubau gemeinsam an einem Strang ziehen.
Mietrechtliche Regelungen müssen optimiert und das Angebot an bezahlbarem Wohnraum geweitet werden.
Hierfür hat das Bundeskabinett bereits einen Gesetzesentwurf zur Mietrechtsänderung 2018 verabschiedet (das sogenannte Mietrechtsanpassungsgesetz). Da die Mietpreisbremse bislang nicht zu der erhofften Wirkung geführt hat, soll dieses neue Gesetz die Schwächen der Mietpreisbremse ausbessern und Mietern weitere Rechte zusprechen: So sieht der Entwurf zum Beispiel vor, dass Vermieter für die Dauer von zunächst 5 Jahren nur noch 8 % statt 11 % der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen können. Zum Schutz der Mieter vor dem sogenannten „Herausmodernisieren“ wird ein neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand über die Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise in das Wirtschafts-strafgesetz 1954 eingeführt. Der Vermieter hat außerdem bereits vor Abschluss eines Mietvertrages eine Auskunftspflicht gegenüber dem Mieter, ob er sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen kann und der Mieter muss eine zu hohe Miete nur noch rügen ohne Tatsachen, auf denen die Beanstandung der vereinbarten Miete beruht, vortragen zu müssen.
Zudem stellt der Bund den Ländern für die soziale Wohnraum-förderung im Zeitraum von 2018 bis 2021 mindestens 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Bundesmittel müssen dann von den Ländern zweckentsprechend eingesetzt werden, insbesondere für die Förderung von Investitionen in den Neubau und Maßnahmen im Bestand sowie die Modernisierung von sozial-gebundenem Wohnraum für Mieter und selbstnutzende Eigentümer.
Auch das bereits eingeführte Baukindergeld, das mehr Anreiz zum Bauen schafft, stellt ein Instrument zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt dar. Steueranreize für Investoren und Entbürokratisierung von Bauvorschriften werden den Bau von dringend benötigten Mietwohnungen beschleunigen.
Sie sehen, dass wir bereits viel in Angriff genommen haben. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass sich die Lage auf den Wohnungsmärkten beruhigt und Wohnen für alle bezahlbar wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Ullrich