Frage an Volker Ullrich von Dieter C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Dr. Ulrich
gerne würde ich erfahren welchen Beitrag sie dazu leisten werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen und den Deutschen Bundestag auf eine erträgliche Anzahl von Abgeordneten zu reduzieren. Brauchen wir über 700 Abgeordnete wenn wohl, wie bisher auch, in Zukunft die Entscheidungen weiterhin durch das Kabinett erfolgen und die Abgeordneten dies nur abnicken, egal ob Verfassungskonform oder nicht.
mit freundlichen Grüßen
D. C.
Sehr geehrter Herr C.,
ich stimme Ihnen zu, dass der Deutsche Bundestag mit mehr als 700 Abgeordneten zu groß und diese Größe der Arbeitsfähigkeit des Parlaments abträglich ist. Das Bundeswahlgesetz geht im Grundsatz von einer paritätischen Besetzung des Deutschen Bundestags von 299 direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten und 299 gewählten Abgeordneten über die Landeslisten aus. Mit aktuell 410 Listenmandaten, die zum Teil durch das massive Anfallen von Ausgleichsmandaten entstehen, wird die Ausnahme zur Regel. In den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages und Gremien der Fraktion möchte ich mich deshalb für eine Wahlrechtsreform einsetzen, um Direkt- und Listenmandate wieder in Einklang zu bringen. Die Höchstzahl der Sitze im Deutschen Bundestag sollte festgeschrieben werden, damit die Arbeitsfähigkeit sichergestellt wird.
Ich möchte jedoch Ihrer Aussage widersprechen, dass das Parlament die Gesetzentwürfe nur „abnicken“ würde. Die Kernaufgabe des Parlaments ist die Gesetzgebung. Nicht wenige Gesetzesvorhaben werden von den Fraktionen, aus der Mitte des Bundestages, initiiert. Darüber hinaus erfährt die Mehrzahl der vom Bundeskabinett eingebrachten Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren noch wichtige Änderungen. Letztendlich sehe ich es als meine Aufgabe an, das Gesetzgebungs-verfahren aktiv zu gestalten. Das bin ich nicht zuletzt als gewählter Volkstreter meinen Wählern schuldig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Ullrich MdB