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Volker Ullrich
CSU
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Frage von Tim K. •

Frage an Volker Ullrich von Tim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen sie dazu, dass die mögliche Umsetzung der 3+2 Regelung, durch welche Ausländer/Geflüchtete mit Ausbildung eine Duldung für die Zeit der Ausbildung bekommen, in Bayern durch eine zusätzliche Satzung, welche restriktiver als im Rest der Bundesrepublik Deutschlands ist, erschwert wird.

In meinen Augen ist das eine aktives Zeichen gegen die Integration von Ausländern in die Arbeitswelt und zusätzlich für die Unternehmen ein Unsicherheitsfaktor, welche Flüchtlinge vor der Entscheidung des BAMFs in die Lehre nehmen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

ich danke für Ihr Schreiben, in dem Sie die Umsetzung der 3+2-Regelung im Freistaat Bayern ansprechen.

Bei der Beantwortung der Frage möchte ich vorab darauf verweisen, dass sich Deutschland – und insbesondere Bayern – in der Flüchtlingskrise in einer Weise engagiert hat, die in Europa einzigartig ist, um die über eine Million Flüchtlinge seit dem Jahr 2015 in unserem Land aufzunehmen. Diese große Herausforderung ist nur durch die beeindruckenden Leistungen der Kommunen und Landkreise, der Hilfsorganisationen, der Bundeswehr, der Kirchen und der vielen Ehrenamtlichen vor Ort zu meistern. Allen, die sich beruflich oder privat engagieren, gilt daher der ausdrückliche Dank.

Deutschland wird auch weiterhin der humanitären Verantwortung gerecht werden. Im Hinblick auf die begrenzten Mittel und die begrenzte Integrationsfähigkeit unseres Landes ist es aber wichtig, in einem schnellen Verfahren zwischen denen zu unterscheiden, die nur aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen und den Menschen, die politisch verfolgt werden oder durch einen Bürgerkrieg in Lebensgefahr geraten sind und die bei uns weiterhin ein Bleiberecht haben sollen. Schließlich können so die Kapazitäten von Bund und Ländern besser eingesetzt werden und die Versorgung vor Ort verbessert werden. Dies bringt es mit sich, dass Menschen ohne Bleiberecht unser Land auch wieder verlassen müssen. Maßnahmen zur Rückführung müssen wir verantwortungsvoll, aber gleichzeitig konsequent durchführen. Integration für die Menschen, die hier einen Anspruch auf Schutz haben und Rückführungen derjenigen, die ausreisepflichtig sind, gehören zusammen. Dass dies in Einzelfällen zu gewissen Härten führt, kann ich gut nachvollziehen.

Da Ihre Frage insbesondere den Bedarf der Wirtschaft an jungen Arbeitskräften betrifft, darf ich zunächst darauf hinweisen, dass mit den anerkannten Asylbewerbern und denen mit guter Bleibeperspektive der bayerischen Wirtschaft ein großes Potential an überwiegend jungen Menschen für die Berufsausbildung zur Verfügung steht, der in aller Regel keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Dass der Fokus zunächst auf diesen Personenkreis gerichtet wird und nicht auf diejenigen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, erscheint mir nachvollziehbar.

Hinsichtlich der Bemühungen um Integration durch Arbeit geht Bayern mit gutem Beispiel voran. Die Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ zwischen der Bayerischen Staatsregierung, der Regionaldirektion Bayern, der Bundesanstalt für Arbeit und der Spitzenverbände der bayerischen Wirtschaft hat Vorbildcharakter.

Ebenso wie Sie bin auch ich der Ansicht, dass die bayerischen Ausbildungsbetriebe Rechtssicherheit brauchen. Deshalb haben wir mit selbigen einen Bleiberechtsanspruch
- die von Ihnen angesprochenen „3+2-Regelung“ - für Asylbewerber verankert, die erfolgreich eine qualifizierte Ausbildung absolvieren. Asylbewerber in Deutschland haben demzufolge, nach der Ablehnung ihres Asylantrages unter bestimmten Bedingungen einen Rechtsanspruch auf ein Bleiberecht – gemeinhin bekannt unter dem Begriff Duldung - um eine laufende Berufsausbildung abzuschließen. Nach Ausbildungsabschluss kann die Duldung für zwei Jahre verlängert werden, um im erlernten Beruf zu arbeiten. Was die Kritik an der Auslegung der Vorschrift durch die Behörden in Bayern anbelangt, lassen Sie mich darauf hinweisen, dass manchmal gerade in den Medienberichten nicht hinreichend zwischen den unterschiedlichen Fällen und danach, ob die Voraussetzungen dieser Regelung vorliegen, differenziert wird. Es muss insoweit genau unterschieden werden zwischen Asylbewerbern im Verfahren, abgelehnten (ausreispflichtigen) Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen sowie dem Zeitpunkt der Ausbildungsaufnahme.

Gestatten Sie mir den Hinweis, dass Asylbewerbern im laufenden Verfahren bereits nach drei Monaten Aufenthalt, spätestens nach Ende ihrer Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, die Erwerbstätigkeit und damit auch eine Berufsausbildung erlaubt werden kann.

Eine als Asylbewerber begonnene qualifizierte Berufsausbildung kann aufgrund der „3+2-Regelung“ nach bestandskräftiger Ablehnung des Asylantrages grundsätzlich fortgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen der Vorschrift vorliegen. Es muss sich um einen staatlich anerkannten qualifizierten Ausbildungsberuf handeln. Der Azubi muss straffrei sein und darf nicht über seine Identität getäuscht oder die Passersatzbeschaffung behindert haben.

Die von Ihnen angesprochenen „3 + 2 – Regelung“ war Anlass zahlreicher Konferenzen und Gremiensitzungen, so hat der Herr Staatsminister Herrmann bereits Ende vergangenen Jahres, Vertreter der Wirtschaft zu einem runden Tisch im Bayerischen Staatsministerium des Innern eingeladen. Die Ergebnisse dieses Gespräches wurden in einem Schreiben von Herrn Staatsminister Herrmann zusammengefasst. Ergänzend hat das Bundesministerium des Innern auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Februar dieses Jahres zugesichert, Anwendungshinweise zur „3 + 2-Regelung“ vorzulegen.

Ungeachtet der parlamentarischen Willensbildung darf ich Ihnen versichern, dies hat auch Staatsminister Herrmann betont, dass an den Grundsätzen festgehalten wird, die Zuwanderung zu begrenzen und zugleich diejenigen, die als Asylbewerber zu uns gekommen sind und ein Bleiberecht oder eine Bleibeperspektive haben, schnell und gut in unsere Gesellschaft zu integrieren.

Ich hoffe, Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag für eine ausgewogene Asyl- und Flüchtlingspolitik einsteht. Uns liegt es fern über die Köpfe der Menschen hinweg Entscheidungen zu treffen.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Ullrich, MdB

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