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Volker Ullrich
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Frage von Birgit W. •

Frage an Volker Ullrich von Birgit W.

Sehr geehrter Herr Dr. Ullrich,

ich beschäftige mich u.a.auch als freiwillige Helferin mit der Betreuung afghanischer Flüchtlinge. Der vorläufige Abschiebestopp ist zu begrüßen (hat aber leider nur organisatorische keine rechtlichen oder ethischen Hintergründe). Fraglich ist für mich, wie lange das "vorläufig" dauern wird, d.h. wie lange ein Land mit einer christlich sozialen "Leitkultur" wie die Bundesrepublik nur organisatorische Schwierigkeiten für Abschiebungsstopps gelten lässt. Grundsätzlich kann ich die Argumentation der Bundesregierung hinsichtlich des geltenden Asylrechts jedenfalls nachvollziehen, nicht jedoch im Hinblick auf die restriktive Auslegung bei der Behandlung von afghanischen Flüchtlingen. Die vielfältigen Dokumentationen (zuletzt SZ vom 17./18.6.17) von der Kriegslage in Afghanistan und der persönlichen Gefährdung von Rückkehrern muss ich sicher nicht im Einzelnen nennen. Daher meine Frage an Sie: Wie stehen Sie zu dem Asylrecht, der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, dem subsidiären Schutz und Abschiebungsverboten im Hinblick auf afghanische Flüchtlinge angesichts der offensichtlichen Gefährdung in ihrem Heimatland und unter Berücksichtigung der Intentionen der Genfer Flüchtlingskonvention?

Mit bestem Dank für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen

Birgit Wimmer

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