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Volker Ullrich
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Frage von Miriam A. •

Frage an Volker Ullrich von Miriam A. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Ulrich,

aus verschieden Quellen stammt ein Gerücht, dass der Bundestag über eine Änderung des Grundgesetzes abstimmen wird, welche die Privatisierung der Autobahnen ermöglicht.
Soviele Chancen Privatisierung auch bietes so skeptisch sehen es viele Bürger, z.B. ich.

Wie Ihnen bekannt ist läuft ein langer, kostenintensivier Rechtsstreit zwischen dem Bund und dem Konsortium TollCollect vor einem Schiedsgericht und dient als ein schlechtes Kooperationsbeispiel.

Wie würden Sie sich bei einer Abstimmung über die Änderung des Grundgesetzes zu diesem Zweck und einer Abstimmung zur Privatisierung der Autobahnen verhalten?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Miriam Artmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Artmann,

im Grundsatz bestehen gegen öffentlich-rechtliche Partnerschaften keine Einwände. Trotz negativer Beispiele lassen sich gleichermaßen eine Vielzahl gelungener Projekten anführen.

Im Rahmen der Neuregelung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen wurde von der Bundesregierung ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, welcher mehrere Änderungen des Grundgesetzes vorsieht. Die Verwaltung der Bundesautobahnen soll in die Bundesverwaltung überführt werden. Es wird möglich sein, sich zur Erledigung dieser Aufgabe einer Gesellschaft des privaten Rechts zu bedienen. Diese Gesellschaft verbleibt jedoch im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Diese Änderungen in Art. 90 GG sind grundsätzlich zu begrüßen.
Die parlamentarischen Beratungen erfordern jedoch eine genaue Untersuchung zur Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft zur Erledigung dieser Aufgabe. Es stellen sich insbesondere Fragen zur Rechtsform der Gesellschaft und der Aufsicht durch andere Institutionen. Entgegen der Berichterstattung handelt es sich nicht um eine Privatisierung der Bundesautobahnen und eine solche ist auch nicht beabsichtigt. Es ist erklärtes Ziel, dass der Bau und Betrieb der Autobahnen effizienter werden sollen. Bei Großprojekten hat sich gezeigt, dass die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren vorteilhafter sein kann. Bei einem Verbleib der Autobahnen im Eigentum des Bundes kann jedoch von keiner Privatisierung gesprochen werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne persönlich in meiner Bürgersprechstunde zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Ullrich MdB

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