Frage an Volker Ullrich von Markus S. bezüglich Verbraucherschutz
Mit der bis zum 21.03.2016 in deutsches Recht umzusetzenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll auch ein rückwirkender Ausschluss des Widerufsrecht in Verbraucherdarlehensverträgen verbunden werden. Wie positionieren Sie sich als Ausschussmitglied "Recht- und Verbraucherschutz" zu dieser Thematik? Erachten Sie eine rückwirkende Regelung für Altverträge als zulässig? Angenommen es käme zu einem rückwirkenden Ausschluss, welche Übergangsfrist sollte betroffenen Verbauchern mindestens eingeräumt werden?
Sehr geehrter Herr Schneider,
auch mit zeitlichem Abstand kann ich Ihnen antworten. Das Widerrufsrecht wurde nur für die Zukunft eingeschränkt und eine Übergangsfrist von 3 Monaten vereinbart. Das war Interessengerecht. Für weitere Fragen stehe ich gerne in meinem Wahlkreisbüro zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Ullrich